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Die Ombudstätigkeit 2009 – Markante Schwerpunkte

Medienmitteilung

Die Nachfrage bei der Ombudsstelle bleibt anhaltend gross: Sie befasste sich insgesamt mit 550 neu eingereichten Geschäften und 888 Anfragen. Während die eingereichten Geschäfte praktisch auf dem Stand des Vorjahres blieben (Vorjahr 554), nahm die Zahl der Anfragen um mehr als 100 zu (Vorjahr 760). Überdurchschnittlich viele Fälle betreffen erneut das Sozialdepartement bzw. die Sozialen Dienste. Die bekannten Schwierigkeiten und Verunsicherungen aus den Vorjahren haben auch 2009 ihre Spuren hinterlassen. Weiterhin rückläufig sind dagegen die Geschäfte aus dem Polizeidepartement - vor allem einfachere Fälle sind seltener geworden. Im Mittelpunkt standen hier Fragen der Kontrolle und des polizeilichen Vorgehens.

20. Mai 2010

Thematische Schwerpunkte

Überdurchschnittlich viele Fälle (123) betrafen erneut die Sozialen Dienste. Sie bildeten zahlenmässig und inhaltlich einen Schwerpunkt. Die bekannten Schwierigkeiten und Verunsicherungen aus den Jahren 2007 und 2008 haben auch im Berichtsjahr ihre einschneidenden Spuren hinterlassen. Auffällig häufige Probleme sind dabei fehlerhafte, intransparente und unverständliche Schlussabrechnungen; die in vielen Fällen unzulässig lange Dauer, bis nicht mehr unterstützungsbedürftige Klientinnen und Klienten von der Sozialhilfe abgelöst werden können; die ungebührlich lange Zeit, bis den Betroffenen ein ihnen allfällig zustehender positiver Saldo ausbezahlt wird sowie die mit der häufig unzumutbar langen Behandlungsdauer von Einsprachen verbundenen Probleme. Gleichzeitig ist aber festzuhalten, dass die Direktion der Sozialen Dienste mehrere der von der Ombudsstelle im letzten Jahresbericht behandelten Themen aufgegriffen und ihre Verbesserungsvorschläge umgesetzt hat. Auch die empfohlene Auseinandersetzung mit den Grundwerten, die in der Sozialhilfe zu beachten sind, wurde von den Verantwortlichen aufgenommen und gefördert.

Die Geschäfte aus dem Polizeidepartement (59) sind weiterhin rückläufig (2008: 77). Vor allem weniger schwerwiegende, einfachere Fälle werden seltener eingereicht.

Wie in früheren Jahren beschäftigte die Ombudsstelle die Frage der Verhältnismässigkeit häufig, insbesondere bei Personenkontrollen und ihrem genauen Ablauf. Zu den Beschwerdeführenden zählten auch 2009 überdurchschnittlich viele jüngere schwarze und dunkelhäutige Männer. Im Mittelpunkt stand neben der Frage nach dem Grund der Kontrolle vor allem diejenige nach der Art und Weise des polizeilichen Vorgehens.

Die Ombudsstelle bearbeitete zudem wiederholt Fälle, bei denen ein seit dem Berichtsjahr für die Stadtpolizei neues Datenüberprüfungsinstrument extensiv und weit über den gesetzlichen Zweck hinausschiessend angewandt wurde. Das automatisierte Personen- und Sachfahndungssystem (IDS/AFIS) wird vom Bundesamt für Polizei zusammen mit den Kantonen betrieben. Die vor Ort genommenen elektronischen Fingerabdrücke werden mit den vom Bundesamt für Polizei gesammelten Daten verglichen. Der zu häufige Gebrauch dieses Systems durch die Stadtpolizei und das Fehlen klarer Kriterien für die Anwendung sind rechtsstaatlich bedenklich.

Grundsatzfragen

Wie der soeben erschienene Jahresbericht ausweist, hatte sich die Ombudsfrau 2009 mit markanten Fragestellungen zu beschäftigen, die wichtige Hinweise auf erwünschte Verbesserungen in der Verwaltung geben. Namentlich ging es um Fragen wie: In welchen Fällen haben Bürgerinnen und Bürger Anspruch darauf, einen Entscheid der Verwaltung in Form einer anfechtbaren Verfügung zu erhalten? Wie lange müssen sie zuwarten, bis sie diese erhalten? Im Weiteren ging es auch um die wesentliche Grundsatzfrage, wie die Verbindlichkeit und Verlässlichkeit sowie ein lösungsorientiertes Verhalten der städtischen Verwaltung gesteigert werden können.

Statistik

Die Ombudsstelle bearbeitete im vergangenen Jahr insgesamt 563 Geschäfte abschliessend (Neueingang: 550). Bei gut der Hälfte der Geschäfte (294) stand die Beschwerdeprüfung und / oder Vermittlung im Vordergrund, bei der andern (269) die Informations- und Beratungstätigkeit, wobei einige dieser Fälle zurückgezogen wurden. Nur in 66 Fällen kam es zu einer Abweisung der Beschwerde bzw. blieb die Vermittlung ergebnislos. In gut drei Viertel der Fälle führten die Beschwerdeprüfung und Vermittlungsarbeit folglich zur gänzlichen oder teilweisen Gutheissung bzw. zu einer Vermittlungslösung.  

2009 wurden insgesamt 156 verwaltungsinterne, personalspezifische Geschäfte (28%) eingereicht. Das sind in etwa gleich viele wie im Vorjahr. Es wandten sich 100 städtische Mitarbeiterinnen und 56 Mitarbeiter an die Ombudsstelle. Der Anteil der abgeschlossenen Beratungs- und Informationsfälle fällt mit 90 Geschäften wiederum überdurchschnittlich hoch aus. Und bei 51 von 55 internen Geschäften, bei denen eine Beschwerdeprüfung und / oder Vermittlung vorgenommen wurde, führte diese zu einem positiven Ergebnis.

Der Bericht kann kostenlos bei der Ombudsstelle, Oberdorfstrasse 10, 8001 Zürich, bestellt werden.