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Die Ombudsfrau bilanziert das Jahr 2010

Medienmitteilung

Viele Fragen von rechtlicher Bedeutung und mit Handlungsbedarf

Das Jahr 2010 zeichnet sich durch zwei Tendenzen aus: Qualitativ hatte sich die Ombudsstelle mit markant vielen rechtlich komplexen Sachverhalten und neuen Rechtsfragen zu befassen. Häufig führte die Fallbearbeitung in der Folge auch zu Praxisänderungen und Anpassungen im Verwaltungshandeln. Diese wurden möglich dank der intensiven Nachbearbeitung der Einzelfälle in den betroffenen Dienstabteilungen und der Bereitschaft, auf die Empfehlungen der Ombudsfrau einzugehen und sie bei der Umsetzung wie auch Schulung einzubeziehen. Quantitativ wurden erstmals weit über 600 Geschäfte eingereicht (650; Vorjahr: 550) und über 1000 Anfragen (1073; Vorjahr: 888) an die Ombudsstelle gerichtet.

5. Mai 2011

Thematische Schwerpunkte

Bei der departementalen Aufteilung liegen die Fälle aus dem Sozialdepartement bzw. den Sozialen Diensten (249) nach wie vor an der Spitze, gefolgt von denjenigen aus dem Polizeidepartement (96). Trotz der hohen Fallzahlen lässt sich bei den Sozialen Diensten gegenüber den Vorjahren in der Fallbearbeitung eine gewisse Beruhigung und eine geringere Verunsicherung feststellen. Häufige Themen blieben aber die überlange Bearbeitungsdauer bei Schlussabrechnungen von Sozialhilfebezügern, die mangelnde Transparenz und Verständlichkeit der Abrechnungen wie auch eine relativ hohe Fehlerquote bei der Berechnung. Dies kann zur Folge haben, das Klientinnen und Klienten, die nach der Ablösung von der Sozialhilfe Geld zurückerhalten sollten, dieses nicht rechtzeitig bzw. nicht in der richtigen Höhe bekommen haben.

Mehrfach bearbeitete die Ombudsstelle Beschwerden von Sozialhilfebezügerinnen und
-bezügern, die aufgrund unrealistischer Annahmen, sie könnten von Angehörigen finanziell unterstützt werden, ihre Existenzsicherung gefährdet sahen. Diese Fälle veranlassten die Ombudsfrau, den Sozialen Diensten eine Differenzierung ihrer internen Richtlinien zu empfehlen, damit künftig nicht mehr unangemessenerweise fiktive Unterhalts- und Unterstützungsbeiträge zur Anrechnung kommen. Diese Anpassungen sind in der Zwischenzeit bereits erfolgt und werden in der Praxis angewandt.

Im Bereich der Polizei fallen auch im Berichtsjahr die vielen Beschwerden auf von Personen, die aufgrund äusserer Merkmale (Hautfarbe, Erscheinungsbild etc.), aber ohne individualisierten Tatverdacht von der Polizei kontrolliert und teils verhaftet wurden. Die Häufung dieser Fälle legt eine polizeiinterne Auseinandersetzung mit dem diskriminierenden Profiling nahe. Des weiteren beschäftigte das Pilotprojekt Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS), das im Frühjahr 2010 gestartet wurde, die Ombudsstelle wiederholt. Neben konkreten Anwendungsschwierigkeiten stellten sich auch grundsätzliche Fragen (genügende Rechtsgrundlage, Gleichbehandlung, Verhältnismässigkeit). Auch hier führten die Erfahrungen mit den Beschwerden und der rege Austausch mit den verantwortlichen Stellen dazu, dass die Stadtpolizei im Herbst die interne Weisung im Sinne der Empfehlungen der Ombudsstelle ergänzt und das Personal geschult hat.

Grundsatzfragen

Der Jahresbericht zeigt auch Grundsatzfragen auf, die sich in allen Departementen stellen können: Die Erforderlichkeit, im Umgang mit Informationen und Angaben zur Person bei jedem behördlichen Handeln mit grosser Sorgfalt umzugehen wie anderseits auch bei der eigenen Informationstätigkeit für Bürgerinnen und Bürger die jeweils relevanten Auskünfte verständlich, vollständig und für das Zielpublikum auf geeignete Weise zu formulieren und zu verbreiten. Hier ortet die Ombudsfrau aufgrund zahlreicher Geschäfte aus unterschiedlichsten Dienstabteilungen einen Verbesserungsbedarf.

Statistik

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 612 Geschäfte abschliessend bearbeitet (Neueingang: 650). Bei über der Hälfte der Geschäfte stand die Beschwerdeprüfung und / oder Vermittlung im Vordergrund, bei rund 40 Prozent die Beratungs- und Informationstätigkeit.

Nur bei 62 Geschäften wurde die Beschwerde abgewiesen oder blieb die Vermittlung ergebnislos. In rund 80 Prozent der Fälle führten die Beschwerdeprüfung und Vermittlungstätigkeit zur gänzlichen oder teilweisen Gutheissung bzw. zu einer Vermittlungslösung.   

Verwaltungsinterne, also personalspezifische Geschäfte, wurden 2010 insgesamt 177 eingereicht. Prozentual sind dies etwa gleich viele wie in den letzten Jahren (27%). Bei diesen Anliegen haben sich weit mehr Mitarbeiterinnen als Mitarbeiter an die Ombudsstelle gewandt (112:65). Der Anteil der abgeschlossenen verwaltungsinternen Beratungs- und Informationsfälle ist mit 91 Geschäften wiederum hoch; und nur in 10 Geschäften wurde die Beschwerde negativ beurteilt oder zeigte die Vermittlung kein positives Ergebnis.

Hinweis an die Redaktionen:

Der Bericht kann kostenlos bei der Ombudsstelle, Oberdorfstrasse 10, 8001 Zürich, bestellt werden. Er ist zudem ab 5. Mai 2011, 11.00 Uhr vom Internet abrufbar: