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Die Ombudsfrau im Jahr 2011

Medienmitteilung

Besonders erfolgreiche Vermittlungstätigkeit

Im Berichtsjahr 2011 vermittelte die Ombudsstelle in vielen Rechts- und Sachgebieten abschliessend. Dabei waren oft mehr als eine Verwaltungsstelle involviert. Bei der reinen Vermittlungstätigkeit konnten in über 90 Prozent der Fälle Lösungen entwickelt werden, die für alle Beteiligten gänzlich oder zumindest teilweise erfolgreich waren. Insgesamt blieb die Ombudsstelle auch im 40. Jahr ihres Bestehens gefragt: Zum zweiten Mal seit ihrer Einsetzung wurden über 600 neue Geschäfte (618, Vorjahr 650) und 1017 Anfragen (Vorjahr 1073) eingereicht.

10. Mai 2012

Thematische Schwerpunkte

Der Trend der letzten Jahre hält auch 2011 an: Mit 262 Fällen liegt das Sozialdepartement  (schwergewichtig die Sozialen Dienste) nach wie vor an der Spitze, gefolgt vom Polizeidepartement mit 97 Fällen. Erfreulicherweise haben die Sozialen Dienste die von der Ombudsfrau im Vorjahr abgegebenen Empfehlungen aufgenommen und die strukturellen Mängel grösstenteils bereinigt. Es haben sich indes - neben vielen Einzelfragen - schwerpunktmässig  neue Grundsatzprobleme gestellt. So hat die  Verwaltung  wiederholt heikle hypothetische Annahmen zu Einkommen, Vermögen oder  Lebensweise von Klientinnen und Klienten, respektive deren Angehörigen getroffen, die zu einschneidenden, unzulässigen Leistungskürzungen und Leistungseinstellungen führten.  Dies geschah beispielsweise bei der Berechnung des Ehegatteneinkommens, das für die Klärung des Anrechts auf Sozialhilfe und Sozialversicherungsleistungen relevant sein kann, aber auch bei der Frage der (un)zulässigen Annahme einer Verwandtenunterstützungspflicht oder in Fällen von Familienzulagen, die KlientInnen zu Unrecht vorenthalten wurden. In all diesen Fällen ging es darum, die Fachämter an die Einhaltung der geltenden Bundesgerichtspraxis und der darauf fussenden aktualisierten rechtlichen Bestimmungen zu erinnern. Zudem wies die Ombudsstelle auf die Notwendigkeit hin, bei der Annahme hypothetischer Einkommen von Ehegatten und Familienangehörigen jeweils auf die konkreten, individuellen alters-, bildungs-, und gesundheitsbedingten Faktoren wie auch auf die Lebensumstände abzustellen und diese genügend zu berücksichtigen. Denn diese Faktoren sind  ausschlaggebend bei der Frage, ob ein hypothetisches Einkommen effektiv angerechnet werden kann. Ganz allgemein ging es neben der Beschwerdebehandlung im Einzelfall auch darum, den Sozialen Diensten eine Empfehlung auszusprechen, die bisherigen internen Richtlinien zu überarbeiten und gemäss der konkreten Fallbearbeitung durch die Ombudsfrau zu differenzieren.

Ein Schwerpunktthema des Vorjahres 2010 bildete das diskriminierende Profiling («Ethnic» oder «Racial Profiling») und die Mehrfachdiskriminierung bei der Polizeiarbeit. Die Behandlung dieser Fragestellung löste in der Folge polizeiintern wie auch in der Öffentlichkeit ein grosses Echo aus. Die Ombudsfrau führte intensive Gespräche mit den Verantwortlichen für die im Brennpunkt stehenden PolizistInnen, mit dem Polizeikommandanten und dem Vorsteher des Polizeidepartements. Ausserdem wurde die Thematik bei der Schulung junger Polizistinnen und Polizisten sowie in Weiterbildungsveranstaltungen für erfahrene Angehörige des Corps behandelt. Es fällt auf, dass die Ombudsstelle 2011 wesentlich weniger Beschwerden in diesem Bereich  zu bearbeiten hatte. Die intensive Behandlung der Thematik scheint also positive Ergebnisse zu zeitigen. So enthält auch der jährlich aktualisierte «Strategische Plan des Polizeidepartements» unter den Schwerpunkten der Stadtpolizei zum ersten Mal einen Abschnitt zum Verhalten gegenüber den Bevölkerungsgruppen. Darin werden ein stets korrektes Verhalten gegenüber Angehörigen unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen und die Vermeidung jeglicher Diskriminierung mit dem expliziten Hinweis auf das «Racial Profiling» festgehalten. Für die Ombudsfrau ist dies ein erfreuliches Signal und die Bestätigung, den eingeschlagenen Weg des Dialogs und vertiefter Diskussionen weiterzuführen.

Grundsatzfragen

Der Jahresbericht zeigt aber auch Erfahrungen aus der Vermittlungstätigkeit auf, die sich in allen Departementen stellen können. Weniger die Beurteilung rechtlicher Aspekte steht hier im Vordergrund, als vielmehr das Verhalten der Verwaltung, ihre Vorgehensweise in gewissen Fällen zu hinterfragen. Vielfach geht es auch darum, verlorenes Vertrauen gegenüber  einzelnen Mitarbeitenden der Verwaltung oder gegenüber ganzen Abteilungen wieder herzustellen. Dies ist besonders dort wichtig, wo Bürgerinnen und Bürger mit städtischen Angestellten und Behörden regelmässig zu tun haben (Schule, Beistandschaft, Soziale Dienste, Gesundheitsdienste usw.).

Statistik

Die Ombudsstelle bearbeitete im vergangenen Jahr insgesamt 635 Geschäfte abschliessend (Neueingang: 618). Bei rund der Hälfte der Geschäfte (308) stand die Beschwerdeprüfung und / oder die Vermittlung im Vordergrund. Gut 40 Prozent der Fälle (264) betrafen die Informations- und Beratungstätigkeit. 63 Geschäfte (9%) wurden im Laufe der Bearbeitung von den Beschwerdeführenden zurückgezogen. Nur in 77 Fällen kam es zu einer Abweisung der Beschwerde beziehungsweise blieb die Vermittlung ergebnislos. In 75 Prozent der bearbeiteten Geschäfte führten die Beschwerdeprüfung und Vermittlungsarbeit folglich zur gänzlichen oder teilweisen Gutheissung oder zu einer Vermittlungslösung.

2011 wurden insgesamt 155 verwaltungsinterne, personalspezifische Geschäfte (25%) eingereicht. Prozentual sind dies etwas weniger als im Vorjahr (27%). Es wandten sich 104 weibliche städtische Mitarbeiterinnen und 51 Mitarbeiter an die Ombudsstelle. Der Anteil der hier abgeschlossenen Beratungs- und Informationsfälle fällt mit 108 Geschäften auch in diesem Jahr überdurchschnittlich hoch aus. Und bei 44 von 49 Geschäften, bei denen eine Beschwerdeprüfung und / oder Vermittlung vorgenommen wurde, führte diese zu einem positiven Ergebnis.