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Mehr Bürokratie und Kosten

Medienmitteilung

Stadtrat lehnt die Initiative «Ombudsstelle gegen Willkür in Bausachen» ab

Die Initiative fordert, dass rund 2600 Entscheide der Verwaltung einer neuen Ombudsstelle vorgelegt werden. Mehr Bürokratie und Verfahrensverzögerungen wären die Folge. Zudem hätte sie keine Entscheidungskompetenzen. Der Stadtrat stellt sich deshalb gegen eine zusätzliche, kostenintensive Stelle und beantragt dem Gemeinderat, die Initiative abzulehnen.

30. Januar 2014

Der Hauseigentümer- und der Gewerbeverband als private Interessengruppen sollen dem Gemeinderat die Ombudsperson vorschlagen, die zwischen der Bauherrschaft und der Stadtverwaltung bei Baugesuchen und bei Differenzen betreffend der Einhaltung von Bauvorschriften vermitteln soll. Es ist weder Sinn noch Zweck einer Ombudsstelle (kostenlose, neutrale und unabhängige Stelle), dass diese als «Quasi-Interessenvertretung» einzelner Interessengruppierungen auftritt.

Zürich hat bereits eine Ombudsstelle für Bausachen

Objektiv betrachtet besteht kein Bedarf an einer Ergänzung zur heute bereits bestehenden Ombudsstelle der Stadt Zürich. Sie steht auch in Bausachen und für alle Baugesuchstellenden kostenlos zur Verfügung. Daher verzichtet der Stadtrat auch auf einen Gegenvorschlag. Die von der Initiative vorgeschlagene neue Ombudsstelle wäre für die Bauherren gebührenpflichtig. Die grossen Aufwände könnten damit aber wohl kaum gedeckt werden. Um die zu erwartende Geschäftslast überhaupt fristgerecht bewältigen zu können, würden ein umfassendes Team, bestehend aus versierten Fachpersonen aus Recht und Architektur, und entsprechende Räumlichkeiten bzw. Infrastruktur benötigt. Die anfallenden Kosten hätte in erster Linie die Stadt – und damit die Stadtzürcher Bevölkerung – zu übernehmen.

«Ermessen» nicht gleich «Willkür»

Der Titel der Initiative suggeriert, dass die Verwaltungs- bzw. Baubewilligungsbehörden bei der Rechtsanwendung systematische Willkür walten lassen. Dem ist entschieden zu widersprechen. Die Verwaltung ist an die Rechtssätze des Gesetzes gebunden (Legalitätsprinzip). Auch die Ermessensausübung ist fester Bestandteil der Rechtsordnung und hat verfassungs- und gesetzeskonform zu erfolgen. Dank Ermessensspielräumen kann den Besonderheiten des Einzelfalls Rechnung getragen werden.

Ungerechtfertigter bürokratischer Aufwand

Die Initiative verlangt überdies, dass die vorgeschlagene Ombudsstelle bei sämtlichen (Baubewilligungs-)Verfahren vor dem Entscheid die Möglichkeit zur Prüfung bzw. zum Mitbericht erhält. Ausserdem wären ihr alle Bauentscheide der bestehenden Baubehörden zuzustellen. Nach Schätzung des Hochbaudepartements sind das jährlich, neben den rund 2600 Bauentscheidentwürfen, zusätzlich 850 Projektbewilligungen und 1300 Kontrollverfügungen für Aufzugsanlagen. Mit welchen materiellen und personellen Ressourcen diese Menge an Entscheiden inhaltlich verarbeitet bzw. begutachtet werden soll, wird nicht aufgezeigt. Offensichtlich ist, dass neben der neuen Ombudsstelle, die tausende von Entscheiden sichten müsste, auch in der städtischen Verwaltung zusätzliche Ressourcen nötig wären. Dieser erhebliche bürokratische Mehraufwand bringt unnötige Verfahrensverzögerungen mit sich und birgt die Gefahr, dass die gesetzlich vorgegebenen Behandlungs- und Verfahrensfristen nicht eingehalten werden können. Das wird vor allem dann der Fall sein, wenn sich die neue Ombudsperson wie vorgeschlagen als Vermittlerin einschaltet. Denn bei vielen Auflagen, die die Baubehörde erstellt, geht es auch um die Interessen Dritter, insbesondere der Nachbarschaft. Diese müssten von der Ombudsstelle ebenfalls mit einbezogen werden.

Der Stadtrat lehnt die Initiative daher ohne Gegenvorschlag ab.

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