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Mangelhafte Begründungen und fehlende Verständlichkeit von Entscheiden führen oft zu Beschwerden

Medienmitteilung

Die Bilanz der Ombudsfrau für das Jahr 2014

Ursprung vieler Beschwerden sind schwer verständliche, mangelhafte oder gar widersprüchliche Auskünfte, Anweisungen und Entscheide der Verwaltung. Dies löst bei den Adressaten nicht nur Irritation und Verunsicherung aus, sondern schränkt auch deren Rechte auf unzulässige Weise ein. Namentlich dann, wenn bei einer Überprüfung rechtliche Mängel zu Tage treten. Mit 200 Personalgeschäften sind der Ombudsstelle zum ersten Mal seit ihrem Bestehen so viele verwaltungsinterne Anliegen unterbreitet worden (Vorjahr: 154). Ihre Bearbeitung war häufig zeitlich aufwendig und anspruchsvoll.

9. April 2015

Thematische Schwerpunkte

Bei der Zuweisung der Fälle auf die Departemente bleibt das Sozialdepartement bzw. die Sozialen Dienste erneut an der Spitze (217, Vorjahr: 210) – gefolgt vom Gesundheits- und Umweltdepartement (78, Vorjahr: 74) und dem Polizeidepartement (60, Vorjahr: 73). Beim Sozialdepartement hatte sich die Ombudsstelle auch mit dem Grundsatzthema zu befassen, wann das Zusammenleben zweier Personen in einem Haushalt als Konkubinat zu qualifizieren ist und welche Auswirkungen dies auf die Ausrichtung der Sozialhilfe haben kann. Konkret ging es um Fragen, wann und in welcher Höhe das Einkommen des nicht Sozialhilfe beziehenden Partners oder der Partnerin in die Berechnung einbezogen werden darf. Und wie die Interessen von Kindern und Jugendlichen in der Sozialhilfe zu berücksichtigen sind. Der Bericht beleuchtet diese Fragen aus grundsätzlicher Sicht und gibt Anstösse zu deren Beantwortung und zu einer aus der Sicht der Ombudsstelle sich aufdrängenden Diskussion.

Zum Thema Racial und Ethnic Profiling zieht der Bericht eine Zwischenbilanz: Die Ombudsstelle stellt fest, dass sich die Stadtpolizei in den letzten Jahren mit dem Thema auf verschiedenen Ebenen ernsthaft auseinandergesetzt hat und die Fragestellung erfreulicherweise mit gewonnener Selbstverständlichkeit und Unaufgeregtheit angeht. Gleichzeitig bleiben Beschwerden in diesem Bereich aktuell. Sie belegen, dass die konkrete Umsetzung auch von klar kommunizierten Handlungsvorgaben und erwarteten Verhaltensveränderungen eine gewisse Zeit braucht und Entwicklungen hier nicht linear verlaufen.

Ein departementsübergreifendes Problem betrifft die teils sehr unterschiedliche Praxis der Stadtverwaltung bei der Erhebung von Gebühren, bei der teils zu rigorosen Anwendung von Gebührenreglementen, aber auch beim Rückzug von Betreibungen und der Löschung von Betreibungsregistereinträgen. Die Ombudsstelle hat auch hier neben der Bearbeitung der Einzelfälle Empfehlungen für grundsätzliche Anpassungen und Praxisänderungen formuliert.

Statistik

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 542 neue Geschäfte eingereicht (Vorjahr: 527). Insgesamt 554 Beschwerden konnten abschliessend bearbeitet werden (Vorjahr: 510). Bei mehr als der Hälfte der Geschäfte (294) stand die Beschwerdeprüfung und/oder die Vermittlung im Vordergrund. 41 Prozent der Fälle (227) betrafen die Informations- und Beratungstätigkeit. 33 Geschäfte (6 Prozent) wurden im Laufe der Bearbeitung von den Beschwerdeführenden zurückgezogen.

Nur bei siebzig Geschäften kam es zu einer Abweisung der Beschwerde beziehungsweise blieb die Vermittlung ergebnislos. In 76 Prozent der bearbeiteten Fälle führten die Beschwerdeprüfung und die Vermittlungstätigkeit folglich zur gänzlichen oder teilweisen Gutheissung respektive zu einer Lösung.

2014 wurden insgesamt 200 verwaltungsinterne, personalspezifische Geschäfte (37 %) eingereicht, so viele wie noch nie zuvor. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine markante Steigerung von einem Drittel (154 Fälle, 29 %). Es wandten sich 122 städtische Mitarbeiterinnen und 78 Mitarbeiter an die Ombudsstelle. Der Anteil der hier abgeschlossenen Beratungs- und Informationsfälle fällt mit 73 Geschäften wie in den Vorjahren relativ hoch aus. In 83 von 108 Beschwerden und Vermittlungsgeschäften konnte ein positives Ergebnis erzielt werden.

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