Mobile Menu

Global Navigation

Die Publikationsverordnung soll revidiert werden

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat eine Totalrevision der städtischen Publikationsverordnung. Neu soll die Rechtsverbindlichkeit von amtlichen Veröffentlichungen explizit auf der elektronischen Publikation liegen.

20. Mai 2015

Die städtische Publikationsverordnung regelt in Ableitung von übergeordnetem Recht, wie die Beschlüsse der Behörden der Stadt Zürich veröffentlicht und die Amtliche Sammlung der Erlasse bewirtschaftet und öffentlich zugänglich gemacht werden sollen. Konkret regelt sie die amtlichen Veröffentlichungen im Amtsblatt sowie die Herausgabe einer Amtlichen Sammlung.

Bisher bestand die Pflicht, amtliche Mitteilungen primär in gedruckter Form zu veröffentlichen und soweit möglich eine Veröffentlichung auf dem Internet vorzunehmen. Schweizweit ist jedoch ein genereller Trend zur Übertragung der Rechtsverbindlichkeit von Veröffentlichungen amtlichen Inhalts von der gedruckten auf die elektronische Fassung auszumachen. Deshalb soll die Rechtsverbindlichkeit auch in der Stadt Zürich neu explizit auf der elektronischen Publikation liegen.

Im Weiteren werden analog zur neuen Regelung auf kantonaler Ebene (KR-Nr. 5134/2014) einige Präzisierungen und Ergänzungen der bisherigen Bestimmungen vorgenommen. Die Verordnung soll aber vor allem aus systematischen Gründen, die sich aus der Verlagerung der rechtsverbindlichen Fassung auf die elektronischen Fassungen von Amtsblatt und Amtlicher Sammlung ergeben, totalrevidiert werden.

Gedruckte Version soll beibehalten werden

Die gedruckte Form der amtlichen Publikationen im Amtsblatt und in der Amtlichen Sammlung soll beibehalten werden resp. öffentlich unentgeltlich zugänglich sein, damit der Zugang für Personen ohne Internetzugang weiterhin gewährleistet bleibt. Dabei soll es auch möglich sein, die Mitteilungen im gedruckten Amtsblatt in gekürzter Form und mit klarem Verweis auf die elektronische Ausgabe zu veröffentlichen.

Aufgrund submissionsrechtlicher Vorschriften steht eine öffentliche Ausschreibung für die Publikation von amtlichen Mitteilungen (Amtsblatt) noch in diesem Jahr bevor. Der bestehende Vertrag mit der Tagblatt AG wurde per 31. Dezember 2016 gekündet (Medienmitteilung vom 8. Januar 2014).

Weitere Informationen