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Mangelnde Sorgfalt und Verletzung der Fürsorgepflicht als häufiger Beschwerdegrund

Medienmitteilung

Die Bilanz der Ombudsfrau für das Jahr 2015

2015 bearbeitete die Ombudsstelle häufig Beschwerden, bei denen es um ein unsorgfältiges Verhalten der Behörden ging. Dies hatte für die Betroffenen vor allem dann einschneidende Folgen, wenn sich die Fehler über längere Zeit wiederholten oder wenn Mitarbeitende auf unterschiedliche Weise ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkamen. Bei Personalgeschäften zeigte sich das unsorgfältige Verhalten der Vorgesetzten in der Verletzung ihrer Fürsorgepflicht. Es ging dabei in mehreren Fällen um ältere Angestellte, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen sowie um solche, die in Arbeitskonflikten standen oder deren Arbeitsverhältnis aufgelöst wurde. Insgesamt bleiben wie in den Vorjahren die Fälle aus dem Sozialdepartement bzw. den Sozialen Diensten an der Spitze (206, Vorjahr: 217), gefolgt vom Schul- und Sportdepartement (75, Vorjahr: 61) und dem Gesundheits- und Umweltdepartement (73, Vorjahr: 78).

12. Mai 2016

Nebst den zahlreichen Fällen von mangelnder Sorgfalt und der Verletzung der Fürsorgepflicht zeichneten drei weitere thematische Schwerpunkte das Berichtsjahr aus:

  1. Auflagen an Betroffene, die eine städtische Dienstleistung beanspruchen oder eine Bewilligung erhalten möchten, sind oftmals zu wenig bürgernah bestimmt worden. Sie lösen damit für die Gesuchstellenden einen übertriebenen Aufwand aus mit teils kaum überwindbaren bürokratischen Hürden. Die Ombudsstelle stellt hier fest, dass sich die Stadtverwaltung in diesen Fällen zu wenig in die Bedürfnisse dieser Gesuchstellenden einfühlen kann und teils nicht lebensnah und adäquat reagiert.
  2. Mehrere Geschäfte haben den Bedarf einer erhöhten Sensibilität deutlich gemacht bei besonderen Fällen und Sachverhalten, die von üblichen Gewohnheiten und bekanntem Verhalten abweichen. Dabei geht es beispielsweise um Fragen, wie der Umfang der Erwerbstätigkeit von Fahrenden nachgewiesen werden kann oder wie spezifische Parameter bei einer künstlerischen Tätigkeit einbezogen werden oder wie sich spezielle Arbeitspensen berechnen, die für den Bezug von gewissen Leistungen erforderlich sind. In solchen Fällen müssen die speziellen Sachverhalte oder Lebensweisen erkannt und berücksichtigt werden, um im konkreten Einzelfall gerechte Entscheide fällen zu können.
  3. Schliesslich ist neben der Beschwerdeprüfung die Vermittlungsarbeit ein wichtiger Pfeiler der Ombudstätigkeit. Im Berichtsjahr hat die Ombudsstelle besonders vielfältige Formen und Abläufe der Vermittlung angewandt und dabei auch unterschiedliche Rollen wahrgenommen.

Grundsatzfrage

Die Ombudsstelle hat in den vergangenen Jahren eine Häufung der Strafanzeigen der Stadtpolizei wegen Hinderung einer Amtshandlung und Ungehorsams gegen polizeiliche Verfügungen festgestellt. Dies vor allem im Zusammenhang mit schwierigen und teils eskalierenden Personenkontrollen oder Kontakten, bei denen Betroffene ihre Unzufriedenheit oder Skepsis gegenüber dem polizeilichen Vorgehen äusserten. Werden sie in der Folge gebüsst, bezahlen die meisten die Busse und fechten sie aus mehreren Gründen (Prozessrisiko, schwierige Beweislage, fehlende Zeugen, Zeitaufwand des Verfahrens, Skepsis gegenüber einer fairen Überprüfung) nicht an. Gebüsste melden sich aber häufig bei der Ombudsstelle. Die Ombudsstelle erinnert an die erforderliche Güterabwägung im Einzelfall und an die Prüfung der Verhältnismässigkeit, damit die Strafbestimmungen nicht extensiv zur Anwendung gelangen und damit Betroffene durch unangemessene Ankündigungen nicht unrechtmässig eingeschüchtert werden. Dies umso mehr, als es hierzu keine polizeiinternen Weisungen oder Richtlinien gibt.

Statistik

Die Ombudsstelle bearbeitete im vergangenen Jahr insgesamt 560 Geschäfte abschliessend (Neueingänge: 555). Bei knapp der Hälfte der Geschäfte (269) stand die Beschwerdeprüfung und/oder die Vermittlung im Vordergrund. 45 Prozent der Fälle (251) betrafen die Informations- und Beratungstätigkeit. 40 Geschäfte (7 %) wurden im Laufe der Bearbeitung von den Beschwerdeführenden zurückgezogen. Nur in 59 Fällen kam es zu einer Abweisung der Beschwerde beziehungsweise blieb die Vermittlung ergebnislos. In 78 Prozent der Beschwerden und Vermittlungsgesuche (210 Geschäfte) führte die Ombudstätigkeit folglich zur gänzlichen oder teilweisen Gutheissung respektive zu einer Lösung.

2015 wurden insgesamt 202 verwaltungsinterne, personalspezifische Geschäfte (36 %) eingereicht, was in etwa der relativ hohen Zahl des Vorjahres entspricht (2014: 200 Geschäfte, 37 %). Es wandten sich 126 städtische Mitarbeiterinnen und 76 Mitarbeiter an die Ombudsstelle. Von den insgesamt 219 abgeschlossenen Personalgeschäften beträgt der Anteil der Beratungs- und Informationsfälle 154 Geschäfte. Er fällt 2015 überdurchschnittlich hoch aus. Bei 48 von 54 Geschäften, bei denen eine Beschwerdeprüfung und/oder Vermittlung vorgenommen wurde, konnte ein positives Ergebnis erzielt werden. (Es gab insgesamt 11 Rückzüge.)

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