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Reduktion der Anzahl Wahlbüromitglieder

Medienmitteilung

Für die kommende Amtsperiode der Wahlbüromitglieder beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat eine Reduktion auf 1700 bis 1800 Mitglieder. Dies reicht erfahrungsgemäss aus, um alle Abstimmungs- und Wahltermine zu bewältigen.

6. Juni 2018

In der Stadt Zürich besteht in jedem der neun Wahlkreise ein Kreiswahlbüro. Die Kreiswahlbüros besorgen an den Abstimmungs- und Wahlwochenenden unter der Gesamtleitung der Stadtkanzlei den Urnen- und Auszähldienst.

Die Mitglieder der Wahlbüros werden vom Gemeinderat gewählt. In der auslaufenden Amtsdauer 2014–2018 zeigte sich, dass der seit 2014 geltende Verteilschlüssel – auf je 1000 Stimmberechtigte 10 Mitglieder zu wählen – zu hoch bemessen ist. So konnten zahlreiche der 2250 gewählten Mitglieder nur selten aufgeboten werden, was teilweise unzufriedene Reaktionen hervorrief und auch der Kontinuität im Auszählbetrieb nicht dienlich ist.

Der Stadtrat beantragt in Übereinstimmung mit den Kreiswahlbürovorständen, die Zahl der gewählten Wahlbüromitglieder auf eine Grösse von 1700 bis 1800 Personen auszulegen. Sie reicht erfahrungsgemäss aus, um auch die aufwändigsten Urnengänge (Wahlen von National- und Ständerat, Kantons- und Regierungsrat sowie Gemeinde- und Stadtrat) zu bewältigen. Ausserdem ist dem Einsatz der Stimmenzählerinnen und -zähler allein schon durch die Raumkapazitäten der Auszähllokale eine Grenze gesetzt.

Für die Amtsperiode 2018–2022 stellen sich rund 1750 Personen für die Wahl als Wahlbüromitglied zur Verfügung, die dem Gemeinderat noch zur Wahl vorgeschlagen werden. Ein Festhalten am seit 2014 geltenden Verteilschlüssel würde bedeuten, dass rund 850 Personen zwangsrekrutiert werden müssten. Auf dieses Instrument soll aufgrund negativer Erfahrungen, hohem administrativem Aufwand und vor allem nicht gegebener realer Einsatzmöglichkeiten verzichtet werden.

 

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