Mobile Menu

Global Navigation

Vier städtische Abstimmungsvorlagen am 17. November 2019

Medienmitteilung

Am Urnengang vom 17. November 2019 unterbreitet der Stadtrat den Stimmberechtigten der Stadt Zürich vier kommunale Vorlagen. Falls ein zweiter Wahlgang für den Ständerat des Kantons Zürich nötig ist, erhalten die Stimmberechtigten das Abstimmungsmaterial später als üblich.

4. September 2019

Der Stadtrat hat beschlossen, den Stimmberechtigten am Urnengang vom 17. November 2019 vier kommunale Vorlagen zu unterbreiten:

  • Gegenvorschlag des Gemeinderats zur Volksinitiative «Ein Prozent gegen die globale Armut (1%-Initiative)»
  • Liegenschaft Röschibachstrasse 24/26, Quartier Wipkingen, Instandsetzung und Umbau für das Sozialzentrum Hönggerstrasse, Übertragung vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen, Objektkredit von 59,8 Millionen Franken
  • Neubau der Schulanlage Allmend im Gebiet Manegg, Quartier Wollishofen, Bau einer Passerelle, Übertragung vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen, Objektkredit von 57,318875 Millionen Franken
  • Vereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und der Stadt Zürich über Errichtung und Betrieb des Forensischen Instituts Zürich (FOR)

Falls am 17. November ein zweiter Wahlgang für den Ständerat durchgeführt werden muss, gilt für die Zustellung der Abstimmungsunterlagen eine stark verkürzte gesetzliche Frist von zehn Tagen vor dem Urnengang. Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich werden in diesem Fall die Abstimmungsunterlagen erst zwischen 29. Oktober und 2. November 2019 und somit kurzfristiger als üblich, erhalten. Der Stadtrat möchte trotzdem nicht auf diesen Abstimmungstermin verzichten. Insbesondere Infrastrukturprojekte sollten so zügig wie möglich realisiert werden können, da durch eine verzögerte Realisation Kosten entstehen. Findet kein zweiter Wahlgang für den Ständerat statt, erhalten die Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen für den 17. November regulär zwischen 23. und 26. Oktober 2019.

Weitere Informationen