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Referendum gegen den öffentlichen Gestaltungsplan «Thurgauerstrasse Teilgebiete A und C–F Wohnen/Gewerbe» zustande gekommen

Medienmitteilung

Das Volksreferendum ist mit der nötigen Anzahl gültiger Unterschriften zustande gekommen.

19. August 2020

Das Volksreferendum gegen den Gemeinderatsbeschluss vom 26. Februar 2020 betreffend Öffentlicher Gestaltungsplan «Thurgauerstrasse Teilgebiete A und C–F Wohnen/Gewerbe» in Zürich-Seebach wurde am 14. Juli 2020 mit 2724 Unterschriften eingereicht. Der Fristablauf für die Einreichung hatte sich vom 3. Mai auf den 14. Juli 2020 verschoben, da die Referendumsfrist aufgrund der Corona-Pandemie zwischen 21. März und 31. Mai 2020 gemäss Beschluss des Regierungsrats stillstand.

Die Überprüfung der Unterschriften hat ergeben, dass davon mehr als 2000 den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, und demnach die erforderliche Zahl von 2000 gültigen Unterschriften erreicht wurde.

Die Volksabstimmung findet voraussichtlich am 29. November 2020 statt.

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