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Urnengang vom 27. September 2020: Reduktion der Stimmlokale

Medienmitteilung

Angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie wird der Betrieb der Stimmlokale für die persönliche Stimmabgabe an der Urne für das Abstimmungswochenende Ende September auf zwei Standorte konzentriert. Die Stimmberechtigten aus allen Wahlkreisen können dort am Samstag und am Sonntagmorgen ihre Stimme abgeben.

8. Juli 2020

Die Corona-Pandemie dauert an. Bereits heute müssen aber im Hinblick auf den Urnengang vom 27. September Vorbereitungen und entsprechende Entscheide getroffen werden. Deshalb hat der Stadtrat entschieden, für den kommenden Urnengang den Betrieb der Stimmlokale anzupassen.

Die räumlichen Verhältnisse der üblicherweise in Betrieb gesetzten fünfzehn Stimmlokale in den Wahlkreisen wie auch am Hauptbahnhof sind zwar unterschiedlich, aber in den meisten Fällen schlecht geeignet, um klare und einfache Schutzkonzepte anzuwenden. Vielfach sind die Räumlichkeiten eng, verfügen über keine separaten Ein- und Ausgänge und können nicht gut durchlüftet werden. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass die Stimmberechtigten bei anhaltender Corona-Pandemie noch stärker von der Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe Gebrauch machen.

Deshalb wird die Stadtkanzlei zwei geeignete Stimmlokale für alle Stadtzürcher Stimmberechtigten mit langen Öffnungszeiten am Samstag (7–17 Uhr) und am Sonntagmorgen betreiben (7–12 Uhr): in der City im Stadthaus in der Eingangshalle sowie in Zürich-Nord. Dieses muss noch bestimmt werden.

Dennoch appelliert der Stadtrat an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, beim kommenden Urnengang möglichst brieflich abzustimmen. Die Zürcher Stimmberechtigen nutzten 2019 durchschnittlich zu fast 87 Prozent die Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe, 2,4 Prozent gaben ihre Stimmen vorzeitig in den Kreisbüros ab. Die Stadtkanzlei wird den angepassten Stimmlokal-Betrieb des nächsten Urnengangs nach den Sommerferien breit kommunizieren.

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