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Vier städtische Abstimmungsvorlagen am 7. März 2021

Medienmitteilung

Am Urnengang vom 7. März 2021 unterbreitet der Stadtrat den Stimmberechtigten der Stadt Zürich vier kommunale Vorlagen. Angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie wird der Betrieb der Stimmlokale auch für diesen Urnengang auf zwei Standorte konzentriert.

6. Januar 2021

Der Stadtrat hat beschlossen, den Stimmberechtigten am Urnengang vom 7. März 2021 die folgenden kommunalen Vorlagen zu unterbreiten:

  • Einhausung Schwamendingen mit Ueberlandpark, Erhöhung Investitionsbeitrag um 11,4 Millionen Franken auf 83,8 Millionen Franken (GR Nr. 2020/299)
  • Wohnsiedlung Letzi, Objektkredit von 57,76 Millionen Franken (GR Nr. 2020/147)
  • Schulanlage und Quartierpark Areal Thurgauerstrasse, Objektkredit von 78 Millionen Franken (GR Nr. 2020/268)
  • Schulanlage und Quartierpark Areal Guggach, Objektkredit von 49 Millionen Franken (GR Nr. 2020/369)

Gleichzeitig finden die Erneuerungswahlen der sechs städtischen Friedensrichterinnen- und Friedensrichterämter für die Amtsdauer 2021-2027 statt.

Pandemiebedingte Anpassung bei den Stimmlokalen bleibt bestehen

Die Corona-Pandemie dauert an. Deshalb hat der Stadtrat entschieden, die Stimmlokale am Urnengangswochenende vom 6./7. März 2021 in gleicher Weise wie im September und im November 2020 zu betreiben. Die Stadtkanzlei wird im Stadthaus und im Tramdepot Oerlikon zwei Stimmlokale mit langen Öffnungszeiten am Samstag (7–17 Uhr) und am Sonntagmorgen (7–12 Uhr) für alle Stadtzürcher Stimmberechtigten anbieten.

Der Appell des Stadtrats an die Stimmberechtigten, brieflich abzustimmen, bleibt bestehen. Die Abstimmungsunterlagen werden in der zweiten Woche im Februar bei den Stimmberechtigten eintreffen. Der letzte Termin für die Übergabe des Antwortkuverts an die Post ist Dienstag, 2. März 2021. Bis Sonntag, 7. März 2021, 12 Uhr, kann das Antwortkuvert auch in den Briefkasten des Stadthauses eingeworfen werden.

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