Ausschlaggebend für die Ermittlung der Sitzansprüche der neun Wahlkreise ist jeweils die Zahl der Bevölkerung mit zivilrechtlichem Wohnsitz im entsprechenden Wahlkreis. Nicht zur zivilrechtlichen Bevölkerung gehören zum Beispiel Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter oder Kurzaufenthalterinnen und Kurzaufenthalter.
Die Sitzzuteilung für die Legislatur 2022–2026 bleibt im Vergleich mit den Legislaturen 2018–2022 und 2014–2018 unverändert, da die Bevölkerung mit zivilrechtlichem Wohnsitz in allen Wahlkreisen relativ gleichmässig zugenommen hat:
- Wahlkreis 1 + 2: 40 835 Personen; 12 Sitze
- Wahlkreis 3: 48 887 Personen; 15 Sitze
- Wahlkreis 4 + 5: 42 692 Personen;13 Sitze
- Wahlkreis 6: 33 265 Personen; 10 Sitze
- Wahlkreis 7 + 8: 54 244 Personen; 16 Sitze
- Wahlkreis 9: 54 630 Personen; 16 Sitze
- Wahlkreis 10: 39 371 Personen; 12 Sitze
- Wahlkreis 11: 71 685 Personen; 22 Sitze
- Wahlkreis 12: 30 895 Personen; 9 Sitze
Weitere Informationen
Weitere Auskünfte erteilt:
Claudia Cuche-Curti, Stadtschreiberin, T +41 44 412 31 00