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Gebührenerlass für junge Erwachsene bei Einbürgerung

Medienmitteilung

Für junge Ausländerinnen und Ausländer soll die finanzielle Hürde für eine Einbürgerung gesenkt werden. Einbürgerungswillige bis zum 25. Lebensjahr sollen bei der Stadt Zürich keine kommunalen Einbürgerungsgebühren mehr bezahlen. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat eine entsprechende Anpassung in der Gebührenordnung.

10. März 2021

Rund ein Drittel der Stadtzürcher Bevölkerung verfügt nicht über das Schweizer Bürgerecht. Dies obwohl viele ausländische Einwohnerinnen und Einwohner die formellen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Viele von ihnen wurden gar in der Schweiz geboren und besuchten hier die Schulen. Wissenschaftliche Studien belegen, dass eine Einbürgerung einen positiven Langzeiteffekt auf die Integration hat. Die Staatsbürgerschaft eröffnet nicht nur den Zugang zur politischen Mitsprache, sondern leistet einen wichtigen und langfristigen Beitrag zur individuellen, sozialen und politischen Integration.

Hürden für Einbürgerung senken

Mit der Teilrevision der Gebührenordnung Bürgerrecht unterstützt der Stadtrat die Anliegen einer Motion betreffend kostenloser Einbürgerung für junge Erwachsene (GR Nr. 2019/244). Die Motion verlangt eine Aufhebung der kommunalen Einbürgerungsgebühr von 250 Franken für junge ausländische Bewerbende. Durch den Verzicht auf eine Gebühr können für Ausländerinnen und Ausländer bis 25 Jahre die finanziellen Hürden für eine Einbürgerung gesenkt werden. Auf Stufe Kanton und Bund fallen weiterhin Gebühren an. Auch für Schweizerinnen und Schweizer bis 25 Jahre, die das Gemeindebürgerrecht der Stadt Zürich annehmen möchten, soll die entsprechende Gebühr von 125 Franken aufgehoben werden.

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, bei Personen, die das 25. Altersjahr noch nicht erreicht haben, auf die Gebühren auf kommunaler Ebene zu verzichten. Bei etwa 300 jährlichen Einbürgerungsgesuchen von Bewerbenden bis 25 Jahre bedeutet das für die Stadt Zürich Gebührenausfälle von rund 75 000 Franken im Jahr. 

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