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Erneuerungswahlen 2022: Beiblatt zu den Kandidierenden für Stadtrat und Stadtpräsidium

Medienmitteilung

Als zusätzliche Dienstleistung erhalten die Stimmberechtigten für die Erneuerungswahl der Exekutive ein Beiblatt, auf dem sämtliche Kandidierenden aufgeführt werden.

27. Oktober 2021

Die Erneuerungswahl für Stadtrat und Stadtpräsidium finden am 13. Februar 2022 statt. Neu wird neben dem leeren Wahlzettel ein Beiblatt mit sämtlichen Kandidierenden für Stadtrat und Stadtpräsidium in die Wahlunterlagen gegeben. Das Beiblatt erleichtert den Stimmberechtigten die Übersicht über die Kandidatinnen und Kandidaten.

Der Einsatz eines Beiblatts setzt ein Anmeldeverfahren voraus. Die Ausschreibung ist im städtischen Amtsblatt erfolgt, Eingabeschluss ist in Anlehnung an die Frist für das Einreichen der Gemeinderatslisten der 7. Dezember 2021. Die Angaben und die Reihenfolge der Kandidierenden sind gesetzlich festgelegt; sie werden in alphabetischer Reihenfolge mit folgenden Angaben aufgeführt: Name, Vorname, Jahrgang sowie Beruf. Weiter können die Kandidierenden einen allfälligen Rufnamen, akademische Titel und die Parteizugehörigkeit sowie gegebenenfalls den Hinweis «bisher» angeben. Die Kandidierenden für das Stadtpräsidium werden in einer separaten Rubrik aufgeführt. 

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