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Dokumente für die Registrierung

Namensgebung

Den Vor- und Familiennamen Ihres Kindes bestimmen Sie direkt im Spital oder Geburtshaus. Beachten Sie, dass die Namensgebung verbindlich ist. Eine spätere Namensänderung ist nur teilweise möglich und mit Kosten verbunden. Bei einer Hausgeburt nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit uns auf. 

Mehr Informationen zur Namensgebung finden Sie in der Kategorie Vorname und Familienname.

Zusätzliche Unterlagen:

  • Schweizer Familienausweis: Verheiratete Eltern, die einen Familienausweis besitzen, können diesen gerne beim Spital oder Geburtshaus abgeben. Gerne ergänzen wir den Familienzuwachs darin. Wir ergänzen den Familienzuwachs darin und senden Ihnen diesen per Post zu.
  • Wohnsitznachweis: Wohnen die Mutter oder / und der Vater im Ausland, benötigen wir für die Registrierung der Geburt eine aktuelle Wohnsitzbestätigung.
  • Andere Unterlagen: Ausländische Staatsangehörige, welche seit 2005 bereits einmal in der Schweiz ein Kind bekommen haben oder nach 2005 in der Schweiz geheiratet haben, brauchen keine weiteren Dokumente einzureichen. Von schweizerische Staatsangehörige benötigen wir ebenfalls keine weiteren Unterlagen. Aus ökologischen Gründen, bitten wir Sie auf die Einsendung von anderen Unterlagen, wie Pass- und ID Kopien, zu verzichten.

 

Mutter und/oder Vater sind ausländische Staatsangehörige

Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir unter Umständen weitere Dokumente für die Registrierung der Geburt. Diese unterscheiden sich je nach Staatsangehörigkeit, Zivilstand und Geburtsland der Eltern. Füllen Sie hierfür bitte unser Kontaktformular Geburt aus. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die notwendigen Dokumente.

Hinweis

Kinder werden vom Zivilstandsamt Zürich nur in die schweizerischen Familienbüchlein eingetragen. Sind die Eltern im Besitz eines ausländischen Familienbüchleins, ist das entsprechende Konsulat zuständig.

 

Weitere Informationen