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Vorname

Die Wahl des Vornamens ist grundsätzlich frei, jedoch dürfen die Interessen des Kinds nicht offensichtlich verletzt werden. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der Vorname unzweifelhaft dem anderen Geschlecht zugehören würde.

Fällt Ihnen die Vornamenswahl schwer, finden Sie in jeder grösseren Buchhandlung Vornamensbücher, oder werfen Sie einen Blick in die Vornamens-Hitparade des Bundesamts für Statistik.

Der Vorname Ihres Kindes wird so registriert, wie Sie ihn auf der Namenskarte angeben. Nach der Registrierung der Geburt kann der Vorname nicht mehr vom Zivilstandsamt geändert werden. Möchten Sie den Namen dennoch ändern, ist allenfalls eine kostenpflichtige Namensänderung möglich.

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