Ehe für alle
Alle aktuellen Informationen zum Thema «Ehe für alle» finden Sie in den untenstehenden Rubriken.
Bei der Abstimmung vom 26. September 2021 hat das Schweizer Stimmvolk der Gesetzesänderung zur «Ehe für alle» zugestimmt. Wir vom Zivilstandsamt Zürich freuen uns sehr über diesen Entscheid.
Umwandlungen von bestehenden eingetragenen Partnerschaften in die Ehe sind ab dem 1. Juli 2022 möglich.
Neue eingetragene Partnerschaften können ab diesem Moment nicht mehr begründet werden. Bereits begründete eingetragene Partnerschaften bleiben weiterhin bestehen.
Termine für Umwandlungen in die Ehe können über unsere Website gebucht werden. Die Reservation ist frühestens ein Jahr im Voraus möglich (zum Beispiel am 20.07.2022 bis und mit 20.07.2023).
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer Reservation mehrere Tage in Anspruch nehmen wird.
Unser Angebot für Sie:
Termin ohne Zeremonie
Wünschen Sie die Umwandlung Ihrer eingetragenen Partnerschaft in die Ehe im kleinen Rahmen ohne Zeremonie? Dann ist dieses Angebot genau richtig für Sie. Obwohl wir hier eine klassische Amtshandlung durchführen, dürfen Sie sich auf ein schönes Ambiente freuen und zudem 6 Gäste mitbringen.
Termin mit Zeremonie
Möchten Sie die Umwandlung Ihrer eingetragenen Partnerschaft in die Ehe mit einer Zeremonie feiern, stehen Ihnen das Trauzimmer im Stadthaus sowie diverse Aussenlokale zur Verfügung. Unser Angebot finden Sie hier.
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Ab dem 1. Juli 2022 können Paare, die in eingetragener Partnerschaft leben, ihre Partnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen. Es wird aber auch möglich sein, eine Trauung mit vorgängigem Ehevorbereitungsverfahren zu beantragen.
Entscheidend dabei ist, dass Paare, die eine Ehevorbereitung und Trauung wünschen, den Namen nach der Trauung neu bestimmen können. Die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft ändert hingegen nichts an der Namensführung.
Allerdings ergeben sich einige rechtliche Unklarheiten bei einer Trauung mit Ehevorbereitung, wenn zuvor eine eingetragene Partnerschaft bestanden hat. So ist beispielsweise unklar, ob die Zeitdauer der eingetragenen Partnerschaft auf anknüpfende Rechtswirkungen angerechnet wird (z.B. Renten-Berechnung, Scheidung, erleichtertes Einbürgerungsgesuch). Die Wirkungen der Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe sind hingegen im Partnerschaftsgesetz (PartG) unter Art. 35a geregelt.
Falls Sie die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft wünschen und die Namensführung ändern möchten, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, eine kostenpflichtige Namensänderung bei der Namensänderungsbehörde des Wohnorts zu beantragen. Im Kanton Zürich ist das Gemeindeamt des Kantons Zürich zuständig; dort erhalten Sie auch weitere Informationen.
Fragen und Antworten
Partnerschaft wurde in der Schweiz eingetragen Ich lebe in einer eingetragenen Partnerschaft. Diese wurde auf einem Schweizerischen Zivilstandsamt eingetragen. Welche Möglichkeiten habe ich ab Inkrafttreten des Gesetzes?
| Ihre eingetragene Partnerschaft bleibt bestehen. Wenn Sie dies wünschen, können Sie die eingetragene Partnerschaft in die Ehe umwandeln lassen. Dies ist ab dem 1. Juli 2022 möglich.
Zudem können Sie auch einen Antrag auf eine Heirat stellen. Allerdings ergeben sich einige rechtliche Unklarheiten bei einer Trauung mit Ehevorbereitung, wenn zuvor eine eingetragene Partnerschaft bestanden hat. Die Wirkungen der Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe sind im Partnerschaftsgesetz (PartG) unter Art. 35a geregelt. Ob diese Wirkungen auch bei einer Ehevorbereitung mit anschliessender Trauung eintreten, ist unklar. |
Heirat im Ausland Ich habe im Ausland geheiratet. Die Ehe wurde im Schweizer Zivilstandsregister als eingetragene Partnerschaft registriert. Ist eine Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft dennoch notwendig?
| Paare, die im Ausland geheiratet haben und im Zivilstandsregister der Schweiz mit dem Zivilstand «in eingetragener Partnerschaft» registriert wurden, können einen schriftlichen Antrag stellen, dass der Zivilstand angepasst wird. Die Anpassung kann erst nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli 2022 erfolgen. Der Antrag ist an das Gemeindeamt des Kantons Zürich zu stellen.
Eine Umwandlungs-Zeremonie oder eine nochmalige Heirat ist nicht möglich, da die Heirat bereits stattgefunden hat und der Zivilstand in der Schweiz ohne Umwandlung geändert wird.
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Heirat im Ausland, beide ausländische Staatsangehörige Ich habe im Ausland geheiratet. Da ich und meine Ehepartnerin/mein Ehepartner beide ausländische Staatsangehörige sind, wurden wir nicht im Zivilstandsregister der Schweiz eingetragen. Im Einwohnerregister wurde unser Zivilstand mit «in eingetragener Partnerschaft» eingetragen. Wie kann ich das nun ändern?
| Gerne können Sie die Änderung des Zivilstands bei der Einwohnerkontrolle Ihres Wohnorts beantragen. Die Anpassung ist erst nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli 2022 möglich.
Eine Umwandlungs-Zeremonie oder eine nochmalige Heirat ist nicht möglich, da die Heirat bereits stattgefunden hat und der Zivilstand in der Schweiz ohne Umwandlung geändert wird. Falls Sie in der Stadt Zürich wohnen, dürfen Sie sich gerne direkt über dieses Kontaktformular (ganz unten auf der Seite) an das Personenmeldeamt wenden. |
Eintragung der Partnerschaft im Ausland Ich habe im Ausland meine Partnerschaft eintragen lassen, kann ich diese nun ebenfalls in die Ehe umwandeln lassen? | Je nach Land der Eintragung ist dies unterschiedlich. Falls Sie eine Umwandlung oder eine Heirat wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. |
Änderung des Namens Kann ich aufgrund der Gesetzesänderung den Namen meiner Partnerin / meines Partners annehmen? | Die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft hat keinen Einfluss auf die Namensführung.
Wird der Weg über die Ehevorbereitung und anschliessende Heirat gewählt, kann der Name gemäss Gesetz über die Namensführung nach der Eheschliessung geändert werden. Bitte beachten Sie, dass bei diesem Verfahren zusätzliche Gebühren von Fr. 200.- anfallen. Aktuell bestehen in Bezug auf die Wirkungen einige rechtliche Unklarheiten. Die Wirkungen der Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe sind hingegen im Partnerschaftsgesetz (PartG) unter Art. 35a geregelt.
Allgemeine Informationen zu einer Namensänderung finden Sie hier: Gemeindeamt des Kantons Zürich. |
Güterstand Was müssen wir bezüglich Güterstand beachten? | Wichtig: Der Güterstand wird mit der Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in die Ehe in «Errungenschaftsbeteiligung» geändert. Falls Sie dies nicht wollen, informieren Sie sich bitte bei dem für Sie zuständigen Notariat (zuständiges Notariat finden).
Bitte beachten Sie: Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, ändert der Güterstand per 1.7.2022 automatisch! Falls Sie dies nicht wollen, müssen Sie aktiv werden. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Notariat (zuständiges Notariat finden). |
Benötigte Dokumente Wir möchten unsere eingetragene Partnerschaft in die Ehe umwandeln lassen. Welche Dokumente müssen wir dazu vorlegen? | Falls Ihre Partnerschaft auf einem Schweizer Zivilstandsamt eingetragen wurde und Sie im Kanton Zürich Ihren Wohnsitz haben, benötigen wir lediglich Ihren Ausweis (Pass oder Identitätskarte), um Sie beide zu identifizieren.
Weitere Unterlagen werden nur benötigt, wenn Sie nicht im Kanton Zürich gemeldet sind und / oder die Eintragung der Partnerschaft im Ausland erfolgt war. Buchen Sie ganz normal Ihren Termin und wir informieren Sie, falls wir Unterlagen von Ihnen benötigen. |
Auf der Botschaft Wir wohnen im Ausland und wollen für die Umwandlung unserer Partnerschaft nicht extra in die Schweiz kommen. Welche Möglichkeiten haben wir? | Gerne können Sie sich an die zuständige Schweizer Botschaft wenden. Diese kann Ihren Antrag ebenfalls entgegennehmen. Zeremonien sind auf der Botschaft allerdings nicht möglich. |
Kosten Wieviel kostet die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in die Ehe? | Die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft kostet Fr. 75.-und eine Bestätigung über den Zivilstand Fr. 30.-.
Für zusätzliche Dienstleistungen können weitere Gebühren gemäss Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen entstehen. |