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Heiraten oder Eintragung der Partnerschaft im Ausland

Die Heirat oder Eintragung der Partnerschaft im Ausland ist sowohl am Heirats- oder Eintragungsort als auch in der Schweiz mit einigen Behördengängen verbunden. Die folgenden Hinweise sollen dazu beitragen, dass Sie diese Formalitäten so reibungslos wie möglich erledigen können.

Vor der Heirat oder Eintragung der Partnerschaft

Ausländische Behörden

Erkundigen Sie sich beim Standesamt Ihres ausländischen Heirats- oder Eintragungsortes oder beim entsprechenden ausländischen Konsulat in der Schweiz über die Dokumente, die Sie aus der Schweiz mitbringen müssen. Die Heirat oder Eintragung der Partnerschaft erfolgt nach den dortigen Gesetzen und Vorschriften.

Einige Länder verlangen zusätzlich ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses wird für SchweizerInnen vom Zivilstandsamt Ihres Wohnortes nach Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Ehevorbereitungsverfahrens ausgestellt. Erkundigen Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente dafür vorgelegt werden müssen.

Schweizerische Vertretung (Botschaft oder Konsulat)

Erkundigen Sie sich bei der für den Heirats- oder Eintragungsort zuständigen Schweizerischen Vertretung darüber, welche Formalitäten nach der Heirat oder Eintragung der Partnerschaft notwendig sind, damit die Zivilstandsänderung auf amtlichen Wege in die Schweiz gemeldet wird.

Nach der Heirat oder Eintragung der Partnerschaft

Bitte melden Sie Ihre Zivilstandsänderung sofort nach der Heirat oder der Eintragung der Partnerschaft der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland. 

War die Vorsprache auf der zuständigen Schweizerischen Vertretung im Ausland nicht möglich, nehmen Sie bitte umgehend nach Ihrer Rückkehr in die Schweiz mit der kantonalen Aufsichtsbehörde Ihres Heimatkantons Kontakt auf. 

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