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Krankenversicherung

stadt-zuerich.ch/krankenversicherung

Das Personenmeldeamt informiert und berät über die obligatorische Krankenversicherung und sorgt dafür, dass die Bevölkerung der Stadt Zürich über den gesetzlichen Versicherungsschutz verfügt.

Obligatorische Krankenversicherung

Wer in der Schweiz wohnt hat das Recht und die Pflicht, sich für die Heilungskosten bei Krankheit und Unfall zu versichern (Krankenpflege-Grundversicherung). Dadurch erhalten alle EinwohnerInnen Zugang zu einer qualitativ hochstehenden und umfassenden Gesundheitsversorgung.

Die Krankenpflege-Grundversicherung ist ein Werk der Solidarität zwischen Gesunden und Kranken über die gesamte Bevölkerung hinweg. Sie gewährleistet allen dieselben Versicherungsleistungen, unabhängig davon, welchen anerkannten Krankenversicherer man gewählt hat. Ein Versicherungswechsel in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ist hinsichtlich des Leistungsumfangs mit keinerlei Nachteilen verbunden.

Allgemeine Informationen zur Krankenversicherung nach KVG finden auf der Seite des Bundesamtes für Gesundheit

Sind Sie in der Schweiz versicherungspflichtig?

Wer in der Schweiz Wohnsitz hat, ist grundsätzlich verpflichtet, bei einem schweizerischen Krankenversicherer versichert zu sein (Krankenpflege-Grundversicherung). In gewissen Fällen ist auch der Erwerbsort massgebend.

Ob Sie die Voraussetzungen zur Befreiung von der Versicherungspflicht erfüllen, entscheidet die SVA Zürich.  

Information zur Prämienverbilligung

Wer in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf Prämienverbilligung. Für die Gesuchsprüfung ist neu ab dem Jahr 2021 ausschliesslich die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, SVA Zürich zuständig.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Prämienverbilligung direkt an die SVA Zürich, Telefon 044 448 53 75.

Ein Prämienvergleich lohnt sich

Ein Krankenkassenwechsel führt im Kanton Zürich nicht selten zu einer höheren Entlastung als die Prämienverbilligung. In Kombination von beidem kann das Haushaltbudget spürbar geschont werden. Beachten Sie die Kündigungsfristen, wenn Sie die Krankenkasse wechseln wollen.

Für weitere Informationen besuchen Sie die Seite priminfo.ch

Kontakt

Stadt Zürich
Bevölkerungsamt
Personenmeldeamt
Kompetenzzentrum, OKV
Stadthausquai 17
Stadthaus
8001 Zürich
Kontaktformular

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