Herzlich willkommen beim E-Umzug der Stadt Zürich
Bitte beachten Sie:
- Die Umzugsmeldung ist nur möglich für eine Adressänderung innerhalb der Stadt Zürich.
- Gemäss Melde- und Registergesetz beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Umzug. Die Adressänderung können Sie uns frühestens zwei Wochen vor Einzug melden.
Voraussetzungen:
- Sie sind bereits in der Stadt Zürich angemeldet.
- Sie sind volljährig und handlungsfähig.
Sie brauchen:
- Meldebestätigung/Schriftenempfangsschein oder Wochenaufenthaltsbewilligung
- Kreditkarte (Wird benötigt beim Bezug einer provisorischen Parkkarte und bei Personen mit einem Ausländerausweis, wobei die Gebühren je nach Art der Bewilligung verschieden sein können).
Sie haben zusätzlich die Möglichkeit…
- …weitere Familienmitglieder umzumelden (EhepartnerIn, eingetragener Partner/eingetragene Partnerin, minderjährige Kinder), die bis jetzt an derselben Adresse mit Ihnen gemeldet sind.
- …Ihre Adresse dem Strassenverkehrsamt mitzuteilen (Ausnahme WochenaufenthalterInnen). Bitte senden Sie Ihren Fahrzeugausweis im Original an das Strassenverkehrsamt (weitere Infos unter www.zh.ch/fuehrerausweis).
- …eine provisorische Parkkarte für CHF 15.00 mit einer Gültigkeitsdauer von 45 Tagen zu beziehen (weitere Infos unter www.stadt-zuerich.ch/parkkarten).
- …Ihre Adresse dem Energielieferanten ewz mitzuteilen. Weitere Infos finden Sie auf dieser Website.