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Rückerstattung von Bestattungskosten

Ist eine in der Stadt Zürich wohnhafte Person ausserhalb verstorben bzw. kremiert und bestattet worden, erhalten Angehörige aufgrund § 46 der kantonalen Bestattungsverordnung vom 20.05.2015 eine Teilrückerstattung der Kosten für folgende Leistungen:

  • Sarg inkl. Einbetten
  • Kremation und Urne
  • Grab und Bestattung

Senden Sie das ausgefüllte Formular «Rückerstattung von Bestattungskosten» zusammen mit den eingescannten Rechnungskopien an bestattungsamt@zuerich.ch.

Die Überweisung erfolgt auf Ihr Bank-/Postkonto.

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