Global Navigation

FAQ

Woran sterben ZürcherInnen?

Aufschlussreiche Statistiken zum Thema Tod finden Sie hier.

Kann ein Haustier auf dem Friedhof beigesetzt werden?

In der Stadt Zürich kann ein kremiertes Haustiere im Themen-Mietgrab Mensch-Tier im Friedhof Nordheim beigesetzt und eine Namensstele angebracht werden. In diesem Mensch-Tier-Grab kann die Urne bereits zu Lebzeiten der Tierbesitzenden beigesetzt werden.
Auch die kostenpflichtige Beisetzung in einem bestehenden Grab ist ohne Namensinschrift möglich. In Gemeinschaftsgräbern können keine Tiere beigesetzt werden.

Kann im Sarg ein Andenken beigelegt werden?

Persönliche Gegenstände können der/dem Verstorbenen in den Sarg gelegt werden. Ist eine Kremation gewünscht, sollten keine Glaswaren oder grösseren metallischen Gegenstände beigelegt werden.

Welche gemeinnützigen Organisationen können beim Todesfall mit einer Spende berücksichtigt werden?

Wer auf Todesanzeigen anstelle von Blumenspenden eine Adresse für eine Geldspende angeben will, findet unter www.spendenspiegel.ch eine hilfreiche Liste.

Darf ein Sarg oder eine Urne selber bemalt werden?

Der ganze Sarg oder auch nur der Sargdeckel können bemalt werden. Der „Zürisarg“ aus Pappelholz eignet sich gut dafür. Auch eine Holz- oder Tonurne kann zum Bemalen beim Bestattungs- und Friedhofamt bezogen werden.

Was geschieht mit Grabsteinen von Räumungsgräbern?

Grabmäler von geräumten Gräbern, welche bis zur Abholfrist Anfang November nicht von den Grabverantwortlichen abgeholt werden, räumt Grün Stadt Zürich kostenlos ab und entsorgt sie fachmännisch. Die Steine werden zu Kies verarbeitet. 

Wie lange kann eine Aufbahrung dauern? Ist dies auch zu Hause möglich?

Das Bestattungs- und Friedhofamt ist besorgt, dass die Verstorbenen in einem würdigen Rahmen aufgebahrt werden. Die Wünsche der Angehörigen werden berücksichtigt. Das Aufbahren einer verstorbenen Person zu Hause ist auch über mehrere Tage möglich. Das Bestattungsamt bietet Hilfsmittel für die nötige Kühlung an.

Weitere Informationen