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AuslandsschweizerInnen

Stimmregister

Seit Herbst 2014 führt die Stadt Zürich, Stimmregisterzentrale (SZZ), im Auftrag des Kantons, das zentrale Stimmregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (ZRA). Die Stadt Zürich zählt neu die Stimmen dieser Gruppen aus. Die Wahl- und Abstimmungsergebnisse der im Ausland lebenden Schweizerinnen und Schweizer werden nicht mehr wie bisher einfach zu den Gemeinderesultaten addiert, sondern als separater Stimmkreis ausgewiesen. Die Ergebnisse des ACH-Stimmkreises können Sie an den Abstimmungssonntagen ab 12 Uhr (Schweizerzeit) unter www.zh.ch/wahlen einsehen.


Als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer erhalten Sie das Wahl- und Stimmrecht nicht automatisch. Ihre politischen Rechte erlangen Sie durch direkte Anmeldung bei der Schweizer Vertretung im Ausland, bei der Sie immatrikuliert sind. Als Stimmgemeinde gilt die letzte Wohnsitzgemeinde in der Schweiz. Bei Auslandschweizerinnen und -schweizern, die noch nie Wohnsitz in der Schweiz hatten, gilt die Heimatgemeinde als Stimmgemeinde. Die Voraussetzungen für die Anmeldung finden Sie detailliert im Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer und der dazugehörenden Verordnung (ASG 195.1 und 195.11). Die einmal gewählte Stimmgemeinde bleibt bis zur Exmatrikulation bestehen und kann nicht mehr gewechselt werden.
 

Wahlbüro

Wer das Stimm- und Wahlrecht hat, kann an den eidgenössischen Abstimmungen, National- und Ständeratswahlen teilnehmen sowie eidgenössische Initiativen und Referenden unterzeichnen. Die Stimmabgabe aus dem Ausland erfolgt weiterhin brieflich. Die Portokosten für die Rücksendung tragen die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer selbst.

Unveränderte Ansprechstelle für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

Ansprechstelle für An- und Abmeldungen sowie Adressmutationen im Stimmregister bleibt die Schweizerische Vertretung, bei der Sie immatrikuliert sind.

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