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Adressänderung von minderjährigen Kindern

Ein Zuzug oder Wegzug sowie ein Wohnungswechsel innerhalb der Stadt Zürich von minderjährigen Kindern darf nur unter Vorsprache eines sorgeberechtigten Elternteils (gesetzliche Vertretung) vorgenommen werden.

Gemeinsame elterliche Sorge

Bei Eltern mit getrennten Wohnsitzen, die sich die elterliche Sorge teilen (gemeinsame elterliche Sorge), ist eine Zustimmung von beiden Elternteilen notwendig.

Alleinige elterliche Sorge

Steht einem Elternteil die alleinige elterliche Sorge zu, ist dem Kreisbüro eine entsprechende Erklärung abzugeben.

Abmeldung

Wird eine Adressänderung per eUmzug gemeldet, können die entsprechenden Formulare dem Personenmeldeamt bzw. der Wegzugsgemeinde via E-Mail zugestellt werden.

Der Wegzug ins Ausland ist persönlich zu melden. Es ist nicht möglich, den Wegzug ins Ausland online zu melden. Die Abmeldung kann frühestens 30 Tage vor der Ausreise eingeleitet werden. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Wegzug.

Weitere Informationen