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Temporäre Landesabwesenheit

Sie sind für eine bestimmte Zeit (temporär) landesabwesend. Sie möchten für diese Zeit in Zürich gemeldet bleiben? Dann kann für Sie eine temporäre Landesabwesenheitsmeldung in Frage kommen.

Untenstehend finden Sie das entsprechende Kontaktformular, um uns eine solche Landesabwesenheit zu melden. Gerne werden wir diese im Anschluss prüfen und uns bei Ihnen melden.

Bitte beachten Sie:

  • Dieses Formular ist für eine Landesabwesenheit von 3 - 6 Monaten. Für eine Dauer von mehr als 6 Monaten, sprechen Sie bitte persönlich vor.
  • Bei ausländischen Staatsangehörigen muss die Aufenthaltsbewilligung während der gesamten Zeit der Abwesenheit gültig sein.
  • Pro Person ist ein Formular auszufüllen.
  • Falls Sie Ihre Wohnung während Ihrer Abwesenheit untervermieten, sind Sie als Logisgeber verpflichtet, Ihre Untermieter mittels Ein- bzw. Auszugsanzeige innert 14 Tagen zu melden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Kontaktformular temporäre Landesabwesenheit
Temporäre Landesabwesenheit
Bestätigung

Ich nehme davon Kenntnis, dass mit einem temporären Auslandaufenthalt keine rückwirkende Abmeldung möglich ist. Die Rückkehr nach Zürich ist dem Kreisbüro innert 14 Tagen persönlich zu melden. Unterbleibt diese Meldung oder erfolgt die Rückkehr nach Zürich nach der genannten Frist, so wird die Streichung am Personenregister vollzogen. Dies bedeutet den Verlust der bisherigen Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung.

Um Spam-Nachrichten zu verhindern, beantworten Sie bitte die folgende Frage:

Welches ist die niedrigste Zahl:

3, 7 oder 9

Wichtig: Eine unverschlüsselte Kopie dieses Formularinhalts geht an die im Feld «E-Mail» eingetragene «E-Mail-Adresse».

Ihre Mitteilung wird mit diesem Formular verschlüsselt an die Stadtverwaltung Zürich übertragen.

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