Umzug in der Stadt
Bitte melden Sie Ihren Wohnungswechsel innerhalb der Stadt Zürich persönlich innert 14 Tagen nach dem Umzug persönlich beim Personenmeldeamt oder per Internet.
Bei Schweizer BürgerInnen benötigen wir:
- Pass oder Identitätskarte
- Meldebestätigung oder Wochenaufenthaltsbewilligung
- Wohnungsausweis oder Mietvertrag
Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir:
- Ausländerausweis
- Pass (bei EU/EFTA Staatsangehörigen genügt auch die Identitätskarte)
- Meldebestätigung
- Wohnungsausweis oder Mietvertrag
- Gebühren für den Wohnungswechsel (Diese sind je nach Art der Bewilligung verschieden)
Ihren Energielieferanten ewz können Sie auf dieser Webseite über Ihren Umzug informieren.