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Wegzug

stadt-zuerich.ch/wegzug

Innerhalb der Schweiz

Wenn Sie in der Schweiz wohnhaft bleiben, melden Sie sich persönlich innert 14 Tagen nach dem Wegzug ab. Bitte bringen Sie einen Ausweis und die Meldebestätigung mit. Sie können uns den Wegzug innerhalb der Schweiz auch online melden.

Ins Ausland

Wenn Sie ins Ausland wegziehen, haben Sie sich persönlich abzumelden. Die Abmeldung kann frühestens 30 Tage vor der Ausreise eingeleitet werden. Es ist nicht möglich, den Wegzug ins Ausland online zu melden. 

Bei Schweizer BürgerInnen benötigen wir:

  • Pass oder Identitätskarte
  • Meldebestätigung/Schriftenempfangsschein
  • Fr. 20.- für eine Abmeldebestätigung 

Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir:

  • Pass (bei EU/EFTA-Staatsangehörigen genügt auch die Identitätskarte)
  • Ausländerausweis (sofern vorhanden)
  • Meldebestätigung/Schriftenempfangsschein
  • Fr. 20.- für eine Abmeldebestätigung

Für die Regelung Ihrer Steuerangelegenheiten nehmen Sie vor der Abmeldung ins Ausland telefonisch mit dem Steueramt Kontakt auf (Tel. 044 412 33 11).

Weitere Informationen