Wenn Sie in der Schweiz wohnhaft bleiben, melden Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug ab. Falls Sie ins Ausland wegziehen, kann die Abmeldung frühestens 30 Tage vor der Ausreise gemeldet werden.
Wenn Sie in der Schweiz wohnhaft bleiben, können Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug online oder vor Ort abmelden.
Für die Abmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Ausweis
- Meldebestätigung (sofern vorhanden)
Wenn Sie ins Ausland wegziehen, ist die Abmeldung bei einem der drei Standorte des Personenmeldeamts erforderlich. Die Abmeldung kann frühestens 30 Tage vor der Ausreise gemeldet werden.
Kann eine persönliche Vorsprache nicht erfolgen, ist die Abmeldung auch schriftlich möglich. Senden Sie dafür die Abmeldeerklärung zusammen mit einer Kopie Ihres Ausweises, auf der die Unterschrift ersichtlich ist, per E-Mail an: personenmeldeamt@zuerich.ch
Wegzug eines minderjährigen Kindes
Erfolgt der Wegzug eines minderjährigen Kindes nur mit einem Elternteil, ist zusätzlich folgendes Formular erforderlich:
*Die Abmeldeerklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden. (inkl. Ausweiskopie)
Folgende Dokumente brauchen Sie für die persönliche Abmeldung:
Schweizer Bürger*innen:
- Pass oder Identitätskarte
- Meldebestätigung/Schriftenempfangsschein (sofern vorhanden)
- Fr. 20.- für eine Abmeldebestätigung (bevorzugt: Karte und Twint)*
Ausländische Staatsangehörige:
- Pass (bei EU/EFTA-Staatsangehörigen genügt auch die Identitätskarte)
- Ausländerausweis (sofern vorhanden)
- Meldebestätigung/Schriftenempfangsschein (sofern vorhanden)
- Fr. 20.- für eine Abmeldebestätigung (bevorzugt: Karte und Twint)*
Sollten Sie eine Abmeldebestätigung* benötigen, können Sie diese nach der erfolgten Abmeldung in unserem Webshop bestellen:
Für die Regelung Ihrer Steuerangelegenheiten nehmen Sie vor der Abmeldung ins Ausland mit dem Steueramt Kontakt auf.
*Wofür Sie die Abmeldebestätigung eventuell benötigen könnten:
- Kündigung von Verträgen (z.B. Krankenversicherungen, Banken)
- Steuerliche Angelegenheiten
- Ummeldung von Fahrzeugen
- Beantragung von Sozialleistungen/Renten im Ausland
- Ausfuhr Ihrer Umzugsgüter
Melden Sie sich an einem der 3 Standorte in Ihrer Nähe.
Hinweis: Zwischen 10.30 Uhr und 14.30 Uhr sowie zwischen 15.30 Uhr und 16.30 Uhr kann es erfahrungsgemäss zu längeren Wartezeiten kommen.
Personenmeldeamt Zürich Nord
Hofwiesenstrasse 370
8050 Zürich
Telefon +41 44 412 15 15
Reguläre Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 16.30 Uhr
Personenmeldeamt Zürich Süd
Stadthausquai 17
Stadthaus
8001 Zürich
Telefon +41 44 412 15 15
Reguläre Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 16.30 Uhr
Personenmeldeamt Zürich West
Hohlstrasse 35
8004 Zürich
Telefon +41 44 412 15 15
Reguläre Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 16.30 Uhr