Global Navigation

Fragen & Antworten

Haben Sie eine Frage zum Thema «sexistische Werbung»? Schreiben Sie uns.

Woher nimmt sich die Fachstelle für Gleichstellung das Recht, darüber zu urteilen, was sexistische Werbung ist?

Wir nehmen uns nicht das Recht, sondern zeigen Kriterien auf und unterstützen Sie so, sich selbst ein Urteil zu bilden. Persönliches Werteverständnis und subjektives Empfinden spielen eine grosse Rolle bei der Urteilsbildung. Deshalb kann keine abschliessende und allgemein gültige Definition für sexistische Werbung formuliert werden. Auch Fachleute sind sich keineswegs immer einig.
Wir möchten dazu beitragen, dass Meinungen über sexistische Werbung diskutiert werden und eine Auseinandersetzung stattfindet.

Kann ich gegen eine sexistische Werbung vor Gericht klagen?

Die rechtlichen Grundlagen sind dünn, da es kein Gesetz gegen sexistische Werbung gibt. Man müsste sich bei einer Klage auf die Bundesverfassung oder (falls es um eine Werbung im Kanton Zürich geht) auf die Verfassung des Kantons Zürich abstützen und geltend machen können, dass man durch das Geschlechterbild, das die Werbung vermittelt, direkt und persönlich beeinträchtigt ist. Der Ausgang einer solchen Klage wäre höchst ungewiss, und es gibt unseres Wissens in der Schweiz bisher keinerlei Rechtsprechung zum Bereich sexistische Werbung. Eine Klage ist zudem immer sowohl finanziell wie zeitlich sehr aufwändig.

Wir raten Einzelpersonen deshalb, bei sexistischer Werbung den Weg der Beschwerde zu gehen.

Wenn die Stadt Zürich das Aufhängen von Plakaten verbietet, stellt sie sich gegen die freie Meinungsäusserung. Ist die Fachstelle für Gleichstellung für Zensur?

Die Stadt Zürich hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Bundesverfassung beachtet wird. Und dort steht in Artikel 8, Abs. 2, dass niemand aufgrund des Geschlechts diskriminiert werden darf. Der Inhalt von Werbekampagnen und das Recht auf freie Meinungsäusserung haben wenig miteinander zu tun. Werbung hat den Zweck, Produkte anzupreisen. Gelegentlich wird gesagt, mit einem Werbeverbot schränke die Stadt Zürich die Wirtschaftsfreiheit ein. Tatsache aber ist, dass die Stadt lediglich Plakate auf öffentlichem Grund verbieten kann, sehr viel mehr Plakataushänge stehen jedoch auf privatem Grund.

Was macht es für einen Sinn, dass die Stadt Zürich den Plakataushang mit sexistischer Werbung verbietet, wenn sie dann auf dem privaten Grund doch überall zu sehen ist?

Auch wenn die Stadt Zürich den Aushang von sexistischer Werbung nur auf dem öffentlichen Grund verbieten kann, setzt sie mit solchen Verboten dennoch Richtlinien, an denen sich Plakatierfirmen wie Werbeagenturen und auftraggebende Firmen orientieren können.

Wieso wird bei sexistischer Werbung immer nur von der Diskriminierung der Frau gesprochen?

Weil bis heute meistens die Frauen als Objekt in der Werbung genutzt werden, um Produkte zu vermarkten. Seit einiger Zeit sind auch Männer eine wichtige Zielgruppe zum Beispiel für Parfum, Unterwäsche und Körperpflegeprodukte. So kommt es auch vermehrt zu Darstellungen, die die männliche Sexualität vermarkten und dadurch diskriminierend wirken.

Die Fachstelle agiert im Namen der Frau gegen sexistische Werbung. Dabei sind es oft Frauen, die solche Werbung entwerfen. Ist das nicht bedenkenswert?

Das Geschlecht der WerberInnen tut nichts zur Sache, wenn es um sexistische Werbung geht. Auch Werberinnen sind geprägt von herkömmlichen Wertevorstellungen und sie sind nicht einfach allein aufgrund ihres Geschlechts gefeit gegen gesellschaftliche Klischees und Geschlechterstereotype.

Weitere Informationen