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Armut

Der materielle Reichtum in der Schweiz verteilt sich unterschiedlich auf die Geschlechter. Frauen verdienen durchschnittlich weniger als Männer, sie arbeiten häufiger Teilzeit und leisten einen Grossteil der unbezahlten Haus- und Familienarbeit.

Frauen sind im Alter denn auch häufiger als Männer auf Zusatzleistungen zur AHV angewiesen. Alleinerziehende Mütter sind zudem überdurchschnittlich oft von der Sozialhilfe abhängig.

Zum Equal Care Day: Unbezahlte Arbeit in der Stadt Zürich

Unbezahlte Sorgearbeit – auch Care-Arbeit genannt – wird nach wie vor hauptsächlich von Frauen geleistet. Das hat finanzielle Konsequenzen, insbesondere für Alleinerziehende. 

Mütter sind heute häufiger erwerbstätig als früher. Und die Väter holen auf beim Übernehmen der unbezahlten Haus-, Familien- und Betreuungsarbeit. Weiterhin sind die Unterschiede aber gross zwischen den Geschlechtern. Auswertungen des Zusatzmoduls zur Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) von 2020 zeigen, dass in der Stadt Zürich Frauen in Haushalten mit jüngeren Kindern (0–6 Jahre) 52,5 Stunden unbezahlte Hausarbeit (Zubereitung von Mahlzeiten, Einkäufe, Putzen, Waschen etc.) leisteten, Männer 37 Stunden. Dabei wendeten Mütter durchschnittlich 30,7 Stunden pro Woche für die Kinderbetreuung (füttern, waschen, spielen, Hausaufgaben, begleiten etc.) auf, bei den Vätern waren es 20,5 Stunden. Mütter waren 2020 zu 48.6% hauptverantwortlich für die Hausarbeit, Väter zu 7.1%. Gemeinsam Verantwortung für die Hausarbeit trugen 42.2% der Paare. Ein Blick auf die Freiwilligenarbeit zeigt weiter, dass Frauen häufiger formelle (u.a. politische Ämter, karitative und kulturelle Institutionen) und informelle Freiwilligenarbeit (u.a. Pflege älterer Menschen und Kinder hüten) leisten als Männer.
Der hohe Anteil unbezahlter (Sorge-)Arbeit hat für Frauen konkrete Auswirkungen: Sie verfügen über ein geringeres Einkommen und damit über eine schlechtere soziale Absicherung. Besonders betroffen sind Alleinerziehende.

Wie Datenauswertungen zur Bevölkerungsstatistik 2022 zeigen, ist der Anteil von «Einelternfamilien mit Mutter» um ein Vielfaches höher als der Anteil von «Einelternfamilien mit Vater». Beispielsweise liegt der Anteil alleinerziehender Mütter mit Kindern zwischen 7 und 15 Jahren bei 23.9 Prozent, jener der alleinerziehenden Väter bei 3 Prozent. Das ist umso bedeutender, als dass alleinerziehende Mütter in der Stadt Zürich die Gruppe mit dem tiefsten steuerbaren Haushaltsäquivalenzeinkommen darstellen.

Frauen sind auch im Alter häufiger von Armut betroffen, wie Auswertungen der Zusatzleistungen zur AHV zeigen: Jede fünfte Frau im AHV-Alter in der Stadt Zürich ist auf Zusatzleistungen angewiesen. Dieser hohe Anteil kommt unter anderem dadurch zustande, dass Frauen im Durchschnitt älter werden als Männer, insbesondere aber auch, weil viele Frauen aufgrund von Erwerbsunterbrüchen und/oder Teilzeitarbeit sowie tieferen Löhnen über keine oder eine zu tiefe zweite Säule verfügen.

Wie kann unbezahlte Arbeit fairer verteilt werden?

  • Ein mögliches Modell ist die Aufteilung von je 70 Prozent Erwerbsarbeit zwischen den Partner*innen. Eine Studie der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG) von 2016 zeigt, dass diese Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit hinsichtlich finanzieller Absicherung im Rentenalter die geringsten Risiken bei Tod und Scheidung mitbringen.
  • Paare sollten sich mit ihrer Rollenteilung und den Auswirkungen von Teilzeitarbeit oder unterschiedlichen Löhnen auseinandersetzen. Hierbei hilft die neue Website «Cash or crash».
  • Anregungen und Tipps für Paare zu einer fairen Aufteilung gibt die Broschüre «Gemeinsam Regie führen» Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Gleichstellungsfachstellen Kantone Bern, Luzern, Zürich und der Fachstelle UND, 2010.
  • Die Fachzeitschrift «Frauenfragen» 2023 zum Thema «Geld» der Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF enthält interessante Beiträge im Zusammenhang mit unbezahlter Arbeit.
  • Weitere Literatur zur faireren Aufteilung der Arbeit zwischen Paaren, zu Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zu Care-Ökonomie finden Sie in der aus der «Bibliothek zur Gleichstellung».

Neben individuellen Massnahmen, sind vor allem auch strukturelle Veränderungen nötig (Auszug aus «Unsere Altersvorsorge hat ein ausgezeichnetes Gedächtnis», Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten, 2016):

  • Unternehmen sind angehalten, die Lohngleichheit sicherzustellen und das Angebot flexibler Arbeitszeitmodelle auf allen Hierarchiestufen auszubauen.
  • Neben den Massnahmen in der Stadt Zürich zu qualitativ guten und bezahlbaren familienergänzenden Tagesstrukturen sind auch Kanton und Bund in der Pflicht, um Eltern finanziell weiter zu entlasten.
  • Auf Kantons- und Bundesebene sind zudem Massnahmen zu ergreifen, um negative Anreize auf die Erwerbstätigkeit von Frauen zu verringern, wie beispielsweise die Einführung einer Individualbesteuerung.

Unter Zahlen & Fakten unserer Website finden Sie weitere spannende Informationen zu diesem und vielen weiteren Gleichstellungsthemen.

Hinweis: Der «Equal Care Day» findet am 29. Februar 2024 statt und macht auf die mangelnde Wertschätzung von Care-Arbeit aufmerksam und informiert über ihren Wert und die Folgen ihrer unfairen Verteilung (Quelle: equalcareday.de).  

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Stadthaus
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Postadresse:
Postfach
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Simon Dinkel

  
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