Global Navigation

Glossar

Arbeitslose

Beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) registrierte Personen aus der Wohnbevölkerung, die am Stichtag keine Erwerbstätigkeit ausüben. Sie sind zu einem sofortigen Stellenantritt bereit. Nicht dazu zählen Personen, die zeitlich befristet arbeiten (Zwischenverdienst) oder ein Beschäftigungsprogramm durchlaufen. Ausgesteuerte Arbeitslose sind in den Zahlen enthalten, sofern sie sich beim RAV um eine Arbeit bemühen.

Arbeitslosenquote

Die Arbeitslosenquote berechnet sich aufgrund der aktuellen Arbeitslosenzahlen dividiert durch die Erwerbspersonen gemäss der Volkszählung 2010. Zu den Erwerbspersonen zählen Erwerbstätige und Erwerbslose.

Arithmetisches Mittel

Für die spezifische Untersuchung der Lohnunterschiede zwischen dem erklärten und dem unerklärten Anteil wird anstelle des Medianwertes das arithmetische Mittel (die Durchschnittslöhne) verwendet. Die Analyse der Unterschiede (erklärte und unerklärte) anhand des Oaxaca-Modells ist eine Zerlegung der Differenz der Durchschnittslöhne.

Ausbildung

Die höchste abgeschlossene Ausbildung, die durch ein entsprechendes Zeugnis oder Diplom bescheinigt ist. Für im Ausland erworbenen Abschlüsse wird, wenn möglich, die gleichwertige schweizerische Ausbildung erfasst.

Beschäftigte (BESTA)

Personen, die pro Woche insgesamt mindestens 6 Stunden tätig sind, ungeachtet davon, ob die Tätigkeit entlöhnt ist oder nicht. Unter Beschäftigten wird immer die Gesamtheit der Voll- und Teilzeitbeschäftigten verstanden.

Beschäftigte (STATENT)

Beschäftigte umfassen alle Personen (Unselbstständig- und Selbstständigerwerbende), die eine Tätigkeit ausüben, mit der sich Güter oder Dienstleistungen erzeugen lassen. Eine Person mit mehreren Arbeitsverträgen wird in diesem Sinne mehrmals als beschäftigt erfasst, sofern die Arbeitsverträge mit verschiedenen Unternehmen abgeschlossen wurden. Hat die Person hingegen mehrere Arbeitsverträge mit einem einzigen Arbeitgeber, so wird sie nur einmal als beschäftigte Person erfasst.

In der Statistik der Unternehmensstruktur (STATENT) werden die (unselbstständigen und selbstständigen) Beschäftigten ausgehend vom AHV-pflichtigen Lohn erhoben. In den Jahren 2011 und 2012 entsprach dieser Lohn einem Mindestbetrag von jährlich Fr. 2'300.–.

Bruttolohn, monatlicher

Um den Vergleich zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten zu ermöglichen, werden in der Lohnstrukturerhebung die erhobenen Beträge (inkl. Sozialabgaben) auf standardisierte Monatslöhne umgerechnet, das heisst auf eine einheitliche Arbeitszeit von 4 1/3 Wochen zu 40 Stunden.

Der monatliche Bruttolohn setzt sich aus folgenden Lohnkomponenten zusammen: Bruttoeinkommen des Monats Oktober (Sozialabgaben der Arbeitnehmenden, Sachleistungen, regelmässige Prämienzahlungen, Beteiligungen am Unternehmensumsatz und Provisionen inbegriffen) plus die Zulagen für Schichtarbeit sowie Sonntags- und Nachtarbeit, 1/12 des 13. Monatslohns und 1/12 der jährlichen Sonderzahlungen (Boni). Nicht berücksichtigt werden Familien- und Kinderzulagen.

Erwerbslose

Als Erwerbslose gemäss ILO (International Labour Organization) gelten Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren, die

  • in der Referenzwoche nicht erwerbstätig waren,
  • und die in den vier vorangegangenen Wochen aktiv eine Arbeit gesucht haben
  • und die für die Aufnahme einer Tätigkeit verfügbar wären.

Erwerbspersonen

Zu den Erwerbspersonen zählen Erwerbstätige und Erwerbslose.

Erwerbsquote

Die Erwerbsquote für die Stadt Zürich berechnet sich aufgrund der von der schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) ­erhobenen Zahl der Erwerbspersonen dividiert durch die Referenzbevölkerung ­(Personen ab 15 Jahren mit wirtschaftlichem Wohnsitz in der Stadt Zürich).

Erwerbstätige

Als Erwerbstätige gelten Personen im Alter von mindestens 15 Jahren, die während der Referenzwoche

  • mindestens eine Stunde gegen Entlöhnung gearbeitet haben,
  • oder trotz zeitweiliger Abwesenheit von ihrem Arbeitsplatz (wegen Krankheit, Ferien, Mutterschaftsurlaub, Militärdienst usw.) weiterhin eine Arbeitsstelle als Selbständigerwerbende oder Arbeitnehmende hatten,
  • oder unentgeltlich im Familienbetrieb mitgearbeitet haben.

Erwerbstätige in Vollzeitäquivalenten

Die Zahl der Erwerbstätigen in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) entspricht der Summe der Beschäftigungsgrade der besetzten Stellen. Eine Person, die bei einer Stelle einen Beschäftigungsgrad von 50 % hat und bei einer anderen einen Beschäftigungsgrad von 20 %, wird somit als 0,7 % VZÄ verbucht.

Familie

Statistik Stadt Zürich verwendet seit 2013 eine zeitgemässe neue Familiendefinition.

Als Familie gelten alle Personen, die in der gleichen Wohnung leben und in einer direkten oder indirekten familiären Beziehung (Eltern/Kind- oder Zivilstandbeziehung) zueinander stehen. Dazu zählen Ehepaare und eingetragene Paare mit oder ohne Kind(er), Paare mit Kind(ern), alleinerziehende Elternteile mit Kind(ern), Generationenfamilien (mit mindestens einem Grosselternteil) und übrige Familienverbunde.

Bei Familien mit Kindern können zusätzlich zwei Typen unterschieden werden: Familien mit minderjährigen Kindern und Familien mit Kindern unabhängig vom Alter und dem Zivilstand der Kinder. Hat mindestens ein Familienmitglied die schweizerische Staatsangehörigkeit, gilt die Familie als «Schweizer Familie». Haben alle Familienmitglieder eine ausländische Staatsangehörigkeit, gilt die Familie als «Ausländische Familie».

Gymnasium / Kantonsschule / Mittelschule

Die Bildungsgänge der Gymnasien (auch Kantonsschulen genannt) führen zu einem schweizerisch anerkannten Maturitätszeugnis, das zum Studium an allen schweizerischen Universitäten berechtigt.

Neben den öffentlichen Gymnasien gibt es auch anerkannte, nichtstaatliche Mittelschulen. Das sind weiterführende Schulen, die an die Oberstufe anschliessen. Sie führen je nach Schultyp zu unterschiedlichen Maturitäten und ermöglichen so die Zulassung an höhere Fachschulen, Fachhochschulen oder Universitäten. Anerkannte, nichtstaatliche Mittelschulen im Kanton Zürich sind: AKAD College, Atelierschule Zürich, Freies Gymnasium Zürich, Gymnasium der Freien Katholischen Schulen Zürich, Gymnasium Unterstrass, Swiss International School Zürich. 

Haushaltsäquivalenzeinkommen

Das Haushaltsäquivalenzeinkommen vergleicht die Einkommenssituation von (gewichteten) Haushalten unterschiedlicher Grösse und Zusammensetzung.

Gewichtung von Haushalten: Für die Berechnung des Haushaltsäquivalenzeinkommens werden die Haushalte gewichtet. Dabei erhält die erste erwachsene Person im Haushalt ein Gewicht von 1, weitere erwachsene Personen und Jugendliche über 14 Jahren haben ein Gewicht von 0,5 und Kinder bis zu 14 Jahren 0,3. Es wird angenommen, dass mit zunehmender Anzahl Haushaltsmitglieder Grössenvorteile wirksam werden. Das bedeutet, dass eine vierköpfige Familie nicht vier Mal so viel ausgeben muss wie eine Einzelperson, um denselben Lebensstandard zu erreichen.

Berechnung Haushaltsäquivalenzeinkommen: Das Haushaltsäquivalenzeinkommen berechnet sich aus der Summe der steuerbaren Einkommen aller Haushaltsmitglieder dividiert durch deren gewichtete Personenzahl.

Median

Der Median oder Zentralwert teilt die nach Grösse geordneten Beobachtungswerte in zwei gleich grosse Hälften. Die eine Hälfte der Werte liegt über, die andere unter dem Median.

Medianlohn

Der Medianlohn stellt denjenigen Lohn dar, der die Beschäftigten in zwei gleich grosse Teile teilt: Die eine Hälfte der Beschäftigten verdient mehr als den Medianlohn, die andere Hälfte weniger. Der Vorteil gegenüber dem arithmetischen Mittel liegt darin, dass der Median nicht von Extremwerten, wie sehr hohen Löhnen, beeinflusst wird. Wird anstatt mit dem Median mit dem arithmetischen Mittel (Durchschnitt) gerechnet, ist die Differenz grösser, da Männer häufiger sehr hohe Löhne verdienen.

Privater Sektor

Der private Sektor umfasst Unternehmen, welche ein gewinnorientiertes Eigeninteresse verfolgen und weder der öffentlichen noch der gemeinnützigen Wirtschaft angehören. In der Lohnstrukturerhebung werden die privaten Unternehmen des 2. und 3. Sektors erfasst.

Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE)

Die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung ist eine Stichprobenerhebung bei der Bevölkerung ab 15 Jahren. Die SAKE wird vierteljährlich telefonisch anhand einer Stichprobe von rund 105'000 Interviews vom Bundesamt für Statistik (BFS) durchgeführt. Die Adressen werden zufällig aus dem Stichprobenregister des BFS entnommen.

Zusätzlich zur regulären Befragung werden alle 3 bis 4 Jahre Zusatzmodule mit Informationen zu spezifischen Themen erhoben. Im Jahr 2013 wurden im Rahmen eines Zusatzmodules Fragen zu unbezahlter Arbeit und familienergänzender Kinderbetreuung gestellt. Die Stichprobe der Stadt Zürich umfasste im Jahr 2013 2'759 Personen, im Jahr 2014 1'945 Personen.

Schweizerische Gesundheitsbefragung (SGB)

Die Schweizerische Gesundheitsbefragung wird alle 5 Jahre vom Bundesamt für Statistik (BFS) erhoben. Sie basiert auf einer Zufallsstichprobe der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren. Die Personen werden nach dem Zufallsprinzip aus dem Telefonregister des BFS gezogen. Die Befragung besteht aus einem Telefoninterview und einem schriftlichen Fragebogen. Die Stichprobe der Stadt Zürich umfasst knapp 1'000 Personen.

Schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE)

Die schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE) ist eine repräsentative Befragung von Unternehmen des zweiten und dritten Sektors. Sie wird seit 1994 alle zwei Jahre vom Bundesamt für Statistik (BFS) durchgeführt.

Die befragten Unternehmen werden nach dem Zufallsprinzip aus dem Betriebs- und Unternehmensregister des BFS ausgewählt. Im privaten Sektor beruht die LSE auf einer zweistufig geschichteten Zufallsstichprobe: Im ersten Schritt werden Unternehmen ausgewählt, danach Arbeitnehmende. Die Schichtung auf Ebene der Unternehmen erfolgt nach Unternehmensgrösse (drei Kategorien), Branchenzugehörigkeit (39 Abteilungen der allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige) und geografischen Regionen, wobei die Stadt Zürich eine eigene Einheit darstellt. Die LSE enthält Daten von rund 35'000 Unternehmen und über 1,7 Millionen unselbständig Beschäftigten in der gesamten Schweiz.

Im öffentlichen Sektor liegt für die Stadt Zürich eine Vollerhebung vor. Dieser Datensatz enthält Informationen zu Personen, die in einer Arbeitsstätte in der Stadt Zürich erwerbstätig sind (n = 220'655). Weil die Stichprobe der Stadt Zürich im Jahr 2010 Angaben zu Personen enthielt, die in einem Betrieb mit Hauptsitz in der Stadt Zürich erwerbstätig waren, ist ein Vergleich über die Jahre nicht möglich.

Statistik der Unternehmensstruktur (STATENT)

Die Statistik der Unternehmensstruktur STATENT markiert einen Wechsel bei den Methoden, die vom Bundesamt für Statistik (BFS) für die Vollerhebung der Strukturen der in der Schweiz ansässigen Unternehmen und Arbeitsstätten verwendet werden.

Bislang wurden die Daten mit periodisch durchgeführten Erhebungen bei den Unternehmen erfasst. Im Jahr 2011 hat das BFS eine jährliche Erhebung basierend auf Registerdaten (Register der Ausgleichskassen AHV/IV/EO und Unternehmens- und Betriebsregister des BFS) eingeführt. Die jährliche STATENT-Erhebung informiert über die Unternehmen und die Beschäftigten, die der AHV-Beitragspflicht unterstehen (Unselbstständig- und Selbstständigerwerbende, deren Jahreseinkommen mindestens Fr. 2'300.– beträgt).

Weitere Informationen