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Merkblätter & Hilfsmittel

Empfehlungen für Führungskräfte der Stadt Zürich

Führungskräfte sind nach Kenntnisnahme eines möglichen oder konkreten Falles zur Intervention verpflichtet. Dazu gehören beispielsweise die umgehende Einleitung der notwendigen Schritte zum Schutz der Persönlichkeit und Integrität der Betroffenen wie auch die rasche und sorgfältige Planung der notwendigen Abklärungen und der zu treffenden Massnahmen.

Die im Merkblatt enthaltenen Empfehlungen dienen als Orientierungshilfe und gehen von einem idealtypischen Ablauf aus. Da jeder Fall in sich spezifisch ist, muss auch über die verschiedenen Kommunikations- und Handlungsschritte fallspezifisch entschieden werden.

Informationen für Mitarbeitende der Stadt Zürich

Alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Zürich haben Anspruch auf Schutz ihrer Würde und auf diskriminierungsfreie Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit. Sexuelle und sexistische Belästigung wird bei der Arbeitgeberin Stadt Zürich nicht geduldet und hat für die belästigenden Personen Sanktionen zur Folge.

Das Merkblatt enthält Informationen dazu, was sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz beinhaltet, welche Gesetze gelten, wo Mitarbeitende Unterstützung erhalten und wie sie selbst zu einem belästigungsfreien Arbeitsklima beitragen können.

Informationen für Lernende

Lernende sind häufig von sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz betroffen. Sie sind oft noch unsicher in ihrer persönlichen Entwicklung und denken, sie müssten sich anzügliche Bemerkungen, sexualisierte Witze und eindeutige Berührungen von Kollegen, Kolleginnen oder Vorgesetzten gefallen lassen.

Alle Lernenden haben ein Recht, ihre Ausbildung oder ihr Praktikum in Würde und ohne Diskriminierung zu absolvieren. Es ist wichtig, sie für den Unterschied zwischen Flirt und Anmache zu sensibilisieren und ihnen aufzuzeigen, wie sie sich gegen sexuelle und sexistische Belästigung wehren können. Das Merkblatt der Fachstelle enthält die wichtigsten Informationen dazu.

Literatur

Der Leitfaden «Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?» der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Deutschland) geht aus einer sehr praxisorientierten Sicht  auf die

  • Rechte
  • Pflichten und
  • Handlungsstrategien

der verschiedenen AkteurInnen und Betroffenen ein.

Kontakt

Fachstelle für Gleichstellung
Stadthausquai 17
Stadthaus
8001 Zürich
Postadresse:
Postfach
8022 Zürich
Aner Voloder
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