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Heinrich Bullinger

Abbildung: Heinrich Bullinger
Abbildung: Heinrich Bullinger*

Um diese Ziele zu verwirklichen, wurde Heinrich Bullinger (1504–1575) von Bremgarten als Nachfolger Zwinglis eingesetzt. Bullinger blieb über vierzig Jahre Antistes und hatte weit über Zürich und die Eidgenossenschaft hinaus grossen Einfluss auf die Reformation. Er war für den Ausbau des Schul- und Stipendienwesens verantwortlich und schuf mit der Prädikanten- und Synodalordnung bereits 1532 eine dauerhafte Kirchenverfassung. Unter Bullingers Beteiligung kam 1536 in Basel das Erste Helvetische Bekenntnis («Confessio Helvetica prior») als erste gemeinsame Bekenntnisgrundlage der reformierten deutschsprachigen Eidgenossenschaft zustande, hatte aber ausserhalb davon wenig Resonanz. Wichtiger war der 1549 zwischen Bullinger einerseits und Johannes Calvin (1509–1564) und Guillaume Farel (1489–1565) andererseits abgeschlossene «Consensus Tigurinus», in dem sich Zürich und Genf in der Abendmahlsfrage einigten. Diesem Abkommen traten später auch Bern und weitere reformierte Städte bei. Dem von Bullinger ausgearbeiteten Zweiten Helvetischen Bekenntnis («Confessio Helvetica posterior») stimmten 1566 mit Ausnahme von Basel alle reformierten Kirchen der deutschsprachigen Eidgenossenschaft und Genf zu. Diese dreissig Artikel umfassende Bekenntnisschrift Bullingers hatte Auswirkungen bis nach Österreich, Polen, Schottland und Ungarn und beeinflusste somit die Reformationsbewegung insgesamt.

Abbildung: Johannes Calvin
Abbildung: Johannes Calvin*

Zwingli und Bullinger haben entscheidend zur Entwicklung der Evangelisch-reformierten Kirche im Kanton Zürich und weit darüber hinaus beigetragen. Bis zur Mitte des letzten Jahrhunderts machten die Protestanten rund 60 Prozent der Schweizer Bevölkerung aus. Danach sank ihr Anteil, bedingt durch die zunehmende katholische Einwanderung vor allem aus Südeuropa, bis 2000 auf rund die Hälfte davon. In der Stadt Zürich gehörten 2013 von den Personen über 15 Jahren 83‘200 Protestantischen Kirchen und Gemeinschaften an, was 26 Prozent der Gesamtbevölkerung dieser Altersstruktur entspricht (Römisch-katholische Kirche 96‘500, konfessionslos 88‘100 Personen).1

1Über die Reformation gibt es unzählige Gesamtdarstellungen und Einzeluntersuchungen, auf die hier nur ansatzweise eingegangen werden kann. Das Historische Lexikon der Schweiz (HLS) mit u. a. Beiträgen zu Reformation, Evangelisch-reformierten Kirchen sowie zu wichtigen damaligen Akteuren bietet einen guten Zugang zur Geschichte der Reformation in der Eidgenossenschaft im Allgemeinen und in Zürich im Speziellen. Als Einstiegsliteratur zu empfehlen ist die in mehreren Auflagen erschienene Reformationsgeschichte von

  • Luise Schorn-Schütte: Die Reformation. Vorgeschichte, Verlauf, Wirkung, 1. Aufl., München 1996.

Hinzuweisen ist auf die für diesen Aufsatz verwendete, in Handbüchern erschienenen Beiträge zur Geschichte der Reformation bzw. zur Geschichte des 16. Jahrhunderts (mit Bibliografie), insbes. auf:

  • Leonhard von Muralt: Renaissance und Reformation, in: Handbuch der Schweizer Geschichte, Bd. 1, 2. Aufl., Zürich 1980, S. 431–570.
  • Martin Körner: Glaubensspaltung und Wirtschaftssolidarität (1515–1648), in: Geschichte der Schweiz und der Schweizer, Bd. 2., Basel, Frankfurt a. Main 1983, S. 49–96.
  • Thomas Maissen: Geschichte der Schweiz, Baden 2010, S. 82–104.
  • Volker Reinhardt: Die Geschichte der Schweiz. Von den Anfängen bis heute, München 2011, S. 169–254.
  • Randolph Head: Unerwartete Veränderungen und die Herausbildung einer nationalen Identität. Das 16. Jahrhundert, in: Georg Kreis (Hg.): Die Geschichte der Schweiz, Basel 2014, S. 193–245.

Für Zürich insbes.:

  • Heinzpeter Stucki: Das 16. Jahrhundert, in: Geschichte des Kantons Zürich, Bd. 2, Zürich 1996, S. 172–281., bes. S. 185 ff.

*Die Humanisten- und Reformatorenbildnisse stammen von Johann Heinrich Füssli (1741–1825) 1754 bis 1756 (Stadtarchiv Zürich, VII.241.).

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