Sprachnachweise
In ausländerrechtlichen und bürgerrechtlichen Verfahren müssen Sprachkompetenzanforderungen mit anerkannten Sprachnachweisen belegt werden.
Diese Zertifikate orientieren sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen GER und genügen international anerkannten Qualitätsstandards.
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