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Sprachnachweise

In ausländerrechtlichen und bürgerrechtlichen Verfahren müssen Sprachkompetenzanforderungen mit anerkannten Sprachnachweisen belegt werden. 

Diese Zertifikate orientieren sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen GER und genügen international anerkannten Qualitätsstandards. 

Mehr Informationen dazu: 

Wohnen Sie in der Stadt Zürich und besitzen eine KulturLegi? Dann können Sie u.U. die Kosten für bestimmte Sprachnachweise rückerstattet bekommen. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei den in diesen Ablauf involvierten Schulen ECAP Zürich und AOZ.

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