Global Navigation

Schulkinder (4-15 Jahre)

Die obligatorische Schulzeit beträgt 11 Jahre und beginnt im Alter von 4 Jahren. Sie setzt sich zusammen aus der Kindergarten, Primarschule und Sekundarstufe I. Der Besuch ist für alle Kinder obligatorisch und kostenlos.

Neu in Zürich

Wenn ein Kind im schulpflichtigen Alter nach Zürich zieht, muss es bei der zuständigen Kreisschulbehörde angemeldet werden. Die Adressen im für Sie zuständigen Schulkreis finden Sie hier.

Auf der Website des Schulamtes finden Eltern die wichtigestem Informationen zu Schulsystem, Betreuung etc. in 14. Sprachen. Auuserddem haben sie die Möglichkeit, sich in verschiedenen Sprachen zu Fragen rund um die Schule beraten zu lassen. Pro Sprache werden unter der Nummer 044 413 88 88 wöchentlich zwei Stunden telefonische Beratung angeboten: 

Schulsystem

Schulen der Stadt Zürich 

Die Volksschule ist in Kindergarten, Primarschule und Sekundarschule gegliedert. Einen Überblick über das Schulsystem in Zürich finden Sie hier.

Auf der Website des Kanton Zürich finden Sie (in mehreren Sprachen) weitere Informationen zu Kindergarten, Primarschule und Sekundarschule.

Informationen und Veranstaltungen in verschiedenen Sprachen

Das Schulamt informiert über sein Projekt «Schulbotschafter*innen» an Informationsveranstaltungen oder telefonisch in 13 Sprachen über das Schulsystem und sonderpädagogischen Angebote:  

Informationen und Veranstaltungen in verschiedenen Sprachen

Betreuungsangebote

In allen Schulen gibt es ein Betreuungsangebot (Morgen-, Mittags- und Nachmittagsbetreuung). Die Betreuung wird vor dem ersten Besuchstag schriftlich vereinbart, dafür benötigt es für jedes Kind eine Erstanmeldung. Anschliessend können Sie die elektronische Betreuungsvereinbarung via «Mein Konto» nutzen. Bitte erkundigen Sie sich direkt in Ihrer Schule über die verfügbaren Angebote.

Mit dem Projekt Tagesschule 2025 sollen die Stadtzürcher Schulen künftig flächendeckend als freiwillige, gebundene Tagesschulen geführt werden.

Fremdsprachige Kinder

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Schülerinnen und Schüler mit geringen oder ohne Deutschkompetenzen erhalten in Ergänzung zum Regelunterricht Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ).  

Kurse in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK)

Als Ergänzung zum Unterricht der Volksschule können mehrsprachige Kinder den Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) in ihrer Erstsprache besuchen. Die Bildungsdirektion des Kantons empfiehlt den Besuch dieses Unterrichts. Die Eltern entscheiden, ob sie ihr Kind anmelden wollen. Anmelden können Sie Ihr Kind hier.

Weitere Informationen