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Amtliche Wohnungsnummer aWN

stadt-zuerich.ch/awn

Abfragetool amtliche Wohnungsnummern

Durch Benutzen der Applikation stimmen Sie dem Disclaimer zu.

Gebäude- und Wohnungsstatus: Das «aWN-Tool» weist aussliesslich bestehende Gebäude aus. Bei Fragen zu projektierten oder im Bau befindlichen Gebäuden kontaktieren Sie bitte Statistik Stadt Zürich (Kontaktformular). Bitte beachten Sie ebenfalls, dass im «aWN-Tool» bei bestehenden Gebäuden neben den bestehenden auch im Bau befindliche Wohnungen angezeigt werden.

Gebäude mit mehreren Eingängen: Bei Gebäuden mit mehreren Eingängen und unterschiedlichen Adressen werden die Wohnungen entsprechend der jeweilig abgefragten Adresse geführt.

Kontakt

Falls Sie Eigentümer*in oder Verwalter*in eines Gebäudes beziehungsweise einer Wohnung sind, können Sie uns falsche Angaben melden. Bitte füllen Sie untenstehendes Kontaktformular aus. Folgende Angaben sind für die Bearbeitung nötig:

  • Gebäudeadresse
  • Rolle (Eigentümer*in / Verwalter*in)
  • Umschreibung der falschen Angabe

Mieter*innen wenden sich bitte an die Eigentümer*in bzw. Verwalter*in.

Auskunft amtliche Wohnungsnummer
Kontaktformular

Öffnungszeiten

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Sinn und Zweck

Amtliche Wohnungsnummern (aWN) dienen der eindeutigen Wohnungsidentifkation in Gebäuden mit mehr als einer Wohnung. Sie werden nach den Vorgaben des Merkblattes «GWR-ZH: Amtliche Wohnungsnummer» vergeben. Auch wenn die aWN nicht physisch, etwa an der Wohnungstür oder am Klingelschild, angebracht werden müssen, sind sie von der Eigentümerschaft aufzubewahren und an Vermieter*innen weiterzugeben.

Vemieter*innen müssen die aWN gemäss Drittmeldepflicht im Mietvertrag bekanntgeben und der Gemeinde melden. Beim Verkauf einer Stockwerkeigentumswohnung oder eines Gebäudes mit mehr als einer Wohnung müssen der Käuferschaft die Wohnungs- und Mieter*innenangaben sowie die dazugehörigen aWN mitgeteilt werden.

Definition

Die amtliche Wohnungsnummer setzt sich zusammen aus einer Geschossnummer und einer Wohnungsnummer.

Geschossdefinition

Massgebend für die Bestimmung des Erdgeschosses ist der offizielle Haupteingang mit Hausnummer. Ist dieser nicht eindeutig identifizierbar, so gilt der Eingang, an welchem die Briefkasten und/oder das Klingeltableau angebracht sind, als Haupteingang.

Führt der Hauseingang zwischen zwei Wohngeschossen ins Haus, so ist das untere Geschoss als Untergeschoss und das obere als Erdgeschoss zu bezeichnen (sofern gleiche Anzahl oder mehr Treppenstufen abwärts als aufwärts).

Geschossnummer

Die Geschosse werden durch eine fortlaufende Zahl (0 – 89) angegeben, wobei im Erdgeschoss die Etagenbezeichnung wegfällt, da keine führende Null geduldet wird. Um bei Untergeschossen keine negativen Zahlen zu verwenden, werden diese Geschosse mit den Zahlen 99 – 90 absteigend nummeriert.

Wohnungsnummer

Die Wohnungen werden grundsätzlich durch eine zweistellige Zahl (01 – 99) angegeben. Ausnahme bilden die Wohnungen im Erdgeschoss, die ohne führende Null nummeriert werden. Die Wohnungen werden vom Haupteingang her gesehen, links beginnend, im Uhrzeigersinn nummeriert. Übereinander liegende Wohnungen erhalten also die gleichen Wohnungsnummern.

3 Beispiele der Wohnungsnummerierung basierend auf dem im Abschnitt davor beschriebenen Vorgehen. Das Bild ist der Richtlinie zur Wohnungsnummerierung des Bundesamts für Statistik entnommen.

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