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Mietpreiserhebung

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Median:
Der Median ist der Wert, der die Mietpreise in zwei gleich grosse Hälften teilt, d.h. die eine Hälfte der Mietpreise ist kleiner als der Median, die andere Hälfte grösser.

Quantil:
Ein Quantil legt fest, wie viele der geschätzten Werte tiefer oder gleich der bestimmten Quantil-Grenze sind. Beispiel: Das 25 % Quantil sagt aus, dass 25 % tiefer oder gleich dem angegebenen Wert sind.

Konfidenzintervall:
Die geschätzten Preise sind mit 95 % Konfidenzintervallen unterlegt. Diese bezeichnen den Bereich, der bei unendlicher Wiederholung eines Zufallsexperiments mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent den wahren Wert der Grundgesamtheit einschliesst. In der MPE liegen die 95 % Konfidenzintervalle gesamtstädtisch ungefähr bei 4 Prozent der ausgewiesenen Medianpreise und Mittelwerte (absolute Breite des Konfidenzintervalls geteilt durch Schätzwert). Bei kleineren Raumeinheiten (z.B. Quartiere) sind die Unsicherheiten höher; die Konfidenzintervalle der ausgewiesenen Werte liegen im Bereich von 4 bis 8 Prozent und können unter Umständen bis gegen 20 Prozent steigen.

Die Mietpreiserhebung ist eine Stichprobenerhebung und misst den Durchschnitts-Mietpreis von Mietwohnungen mit zwei, drei oder vier Zimmern in der Stadt Zürich. Dabei wird zwischen Quartieren und Stadtkreisen sowie zwischen gemeinnützigen und anderen Wohnungen unterschieden. Die Mietpreiserhebung bezieht sich auf die Situation im April 2022 und wird seit 2022 regelmässig durchgeführt. Davor lagen die letzten vergleichbaren Daten für das Jahr 2006 (Mietpreiserhebung als Stichprobenerhebung) und – mit besserer Qualität – für das Jahr 2000 vor (Volkszählung als Vollerhebung aller Mietpreise).

Die Mietpreisindexerhebung misst nicht den Mietpreis bestimmter Wohnungstypen, sondern die Mietpreisteuerung allgemein. Seit über 100 Jahren erhebt die Statistik der Stadt Zürich den Preisverlauf durch diese vierteljährliche Erhebung bei rund 3800 Wohnungen. Die Erhebung ist methodisch darauf ausgelegt, die Preisveränderungen als einzelne Indexzahl auszuweisen, die zur Messung der allgemeinen Teuerung auch in den Konsumentenpreisindex einfliesst. Die ausgewiesene Indexzahl bezieht sich auf die aufgelaufene Teuerung seit einem Basisjahr.

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