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Neuer Gleichstellungsplan mit Massnahmen bis 2018

Medienmitteilung

Nach positiver Bilanz des Gleichstellungsplans 2009–2013 schnürt die Stadt Zürich ein neues Massnahmenpaket für weitere vier Jahre. Der von der Fachstelle für Gleichstellung in Zusammenarbeit mit allen Departementen entwickelte Gleichstellungsplan 2014–2018 zielt unter anderem darauf ab, den Frauenanteil im Kader der Stadtverwaltung weiter zu erhöhen.

19. August 2015

«Fragen der Gleichstellung reichen tief in unser Leben hinein – von Aufstiegschancen über Kinderbetreuung und festgefahrene Rollenbilder bis Zwangsheirat. Gleichstellung in den unterschiedlichsten Lebensbereichen wirklich zu fördern setzt ein koordiniertes Vorgehen voraus», ist Stadtpräsidentin Corine Mauch überzeugt. Die Stadt Zürich setzt dabei auf einen sogenannten Gleichstellungsplan.

Positive Bilanz

Die Bilanz des Gleichstellungsplans 2009 bis 2013 fiel positiv aus, wie eine extern durchgeführte Evaluation Ende 2013 zeigte. So konnten beispielsweise mehr junge Frauen und Männer für eine Ausbildung in einem geschlechtsuntypischen Beruf gewonnen werden; Informationsunterlagen und Weiterbildungsangebote unterstützen Betroffene und Fachpersonen in der Schule, in der Berufsbildung, in Beratungsstellen oder im Zivilstandsamt bei der Bekämpfung von Zwangsheiraten; Leitlinien für Spitalmitarbeitende regeln das Vorgehen und die Zuständigkeiten bei Häuslicher Gewalt oder bei einem Verdacht auf Häusliche Gewalt. Aufgrund der positiven Bilanz hat der Stadtrat die Fachstelle für Gleichstellung mit der Ausarbeitung eines zweiten Gleichstellungsplans für die Jahre 2014 bis 2018 beauftragt.

Sechs Schwerpunkte – ein Ziel

Die Departemente und Dienstabteilungen haben in enger Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Gleichstellung, die im Auftrag des Stadtrats den Prozess steuert, Massnahmen für die folgenden sechs Schwerpunkte festgelegt: Zahlen und Fakten zur Gleichstellung; Lohngleichheit von Frau und Mann; Frauen und Männer im Kader der Stadtverwaltung; Vereinbarkeit von Beruf und Familie; Geschlechterrollen, Familien- und Lebensformen sowie geschlechtsspezifische Gewalt.

Mit dem Schwerpunkt «Frauen und Männer im Kader der Stadtverwaltung» nimmt der Stadtrat eine Forderung aus dem Gemeinderat auf, die eine Zielvorgabe von 35 Prozent des untervertretenen Geschlechts in den Kaderpositionen der Stadtverwaltung verlangt. Für dieses Ziel haben alle Departemente Massnahmen definiert. So werden beispielsweise die Personalgewinnungsprozesse überprüft und optimiert, und Teilzeit wird auch in Kaderpositionen vermehrt ermöglicht.

Gesamtheitlicher Blick

Für die Umsetzung der Zielvorgabe benötigt es einen gesamtheitlichen Blick, der auch die Berufswahl, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Lohneinstufungen oder die Qualität der externen Kinderbetreuung umfasst. Auch in diesen Bereichen werden je nach Aufgabe der Departemente Massnahmen eingeleitet und umgesetzt. Die Massnahmen setzen dort an, wo sie Wirkung entfalten können: im Alltagshandeln der Verwaltung – nach aussen und nach innen. Zum Beispiel bei der Fachschule Viventa, wo die Lehrpersonen darauf vorbereitet werden, das Thema Gleichstellung von Frau und Mann in den Integrationsklassen zu thematisieren. Oder über eine stadtinterne Lohngleichheitsanalyse, mit der allfällige Lohndiskriminie-rungen eruiert und beseitigt werden sollen. An die Arbeitgebenden und die Öffentlichkeit richtet sich das «Lohnmobil», das im Jahr 2016 in Zürich gastiert.

Ende 2018 wird wiederum Bilanz gezogen. Die Fachstelle für Gleichstellung wird dann unter anderem prüfen, ob es mit dem Gleichstellungsplan gelungen ist, den Frauenanteil im Kader, der seit 2007 im obersten Kader von 10 auf 21 Prozent gestiegen ist, weiter zu steigern.