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Beiträge für das Tanzhaus Zürich ab 2019

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, den Verein Zürcher Tanzhaus ab dem Jahr 2019 mit jährlich maximal 1 827 166 Franken zu unterstützen. Das Tanzhaus wurde im Oktober 2012 durch einen Brand zerstört und wird bis Ende 2018 wieder aufgebaut. Über die Beiträge ab 2019 an das neue Tanzhaus wird zuerst im Gemeinderat und dann auch an der Urne entschieden.

13. Juli 2016

Seit der Eröffnung vor zwanzig Jahren hat das Tanzhaus Zürich einen festen Platz im vielseitigen Zürcher Kulturangebot. Im Oktober 2012 wurde das Tanzhaus an der Wasserwerkstrasse durch einen Brand vollständig zerstört. Diesen März hat der Gemeinderat die Mittel für den Wiederaufbau beschlossen. Nun beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat die Unterstützungsbeiträge für die Jahre nach der Wiedereröffnung des neuen Tanzhauses.

Tanzhaus als Dreh- und Angelpunkt der Zürcher Tanzszene

Das Tanzhaus ist seit Mitte der 90er-Jahre eines der wichtigsten Zentren für das zeitgenössische Tanzschaffen in der Schweiz. International bekannte Zürcher Gruppen wie Zimmermann & de Perrot haben hier ihre ersten Stücke entwickelt und präsentiert. Die Stadt Zürich unterstützt den Verein Tanzhaus Zürich als Träger des Tanzhauses seit 1996. Die Unterstützung des Tanzhauses ist eines der zentralen Fördermittel der Stadt Zürich im Bereich Tanz. Mit dem Neubau des Tanzhauses und den Unterstützungsmitteln ab 2019 soll der Tanz in Zürich seine Dynamik erhalten und entfalten können.

Unterstützungsbeiträge für den Betrieb und Erlass der Mietkosten

Der Stadtrat erachtet die Unterstützung des Tanzhauses als kulturpolitisch wichtig. Er beantragt dem Gemeinderat ab 2019 eine Erhöhung des jährlichen Betriebsbeitrags von bisher 559 166 Franken um 318 000 Franken auf neu 877 166 Franken pro Jahr. Diese Mittel ermöglichen es dem Verein Tanzhaus, den Betrieb im neuen Haus sicherzustellen und zusätzliche Angebote für die Zürcher Tanzschaffenden anzubieten. Gleichzeitig beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat, die neu höheren Mietkosten von jährlich maximal 950 000 Franken zu erlassen. Über den gesamten Unterstützungsbeitrag von 1 827 166 Franken werden zuerst der Gemeinderat und auch die Stimmberechtigten entscheiden.

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