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Gleichstellungsplan 2014–2018: Motivierende Resultate zur Halbzeit

Medienmitteilung

Der Gleichstellungsplan 2014–2018 ist auf Kurs. Das zeigt der Zwischenbericht zu den vergangenen zwei Jahren. Der Frauenanteil im Kader der Stadtverwaltung steigt, und bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie verzeichnet die Stadtverwaltung Fortschritte. Vorwärts macht die Stadt Zürich auch im Bereich der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann.

24. Mai 2017

Die Stadt Zürich lancierte 2009 einen Aktionsplan für die Gleichstellung von Frau und Mann – den «Gleichstellungsplan Stadt Zürich». Der Gleichstellungsplan hat sich mittlerweile als strategisches Instrument der Zürcher Gleichstellungspolitik etabliert. Aufgrund der positiven Ergebnisse des ersten Gleichstellungsplans (2009–2013) beschloss der Stadtrat 2014, den Gleichstellungsplan weiterzuführen. 2015 haben die Departemente und Dienstabteilungen in enger Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Gleichstellung, die im Auftrag des Stadtrats den Prozess steuert, das Massnahmenpaket für den Gleichstellungsplan 2014–2018 geschnürt. Der aktuelle Zwischenbericht zeigt: Die Stadt Zürich ist in allen sechs Schwerpunkten (Zahlen und Fakten zur Gleichstellung; Lohngleichheit von Frau und Mann; Frauen und Männer im Kader der Stadtverwaltung; Vereinbarkeit von Beruf und Familie; Geschlechterrollen, Familien- und Lebensformen; geschlechtsspezifische Gewalt) gut unterwegs, und es sind bereits erste Erfolge sichtbar. Ende 2018 wird erneut Bilanz gezogen.

Mehr Frauen in Kaderpositionen

Mindestens 35 Prozent des untervertretenen Geschlechts in allen drei Kaderebenen und pro Departement: So lautet das hochgesteckte Ziel des departementsübergreifenden Handlungsschwerpunkts des Gleichstellungsplans 2014–2018. Zur Halbzeit zeigt sich: Ein Grossteil der Departemente nähert sich der Zielvorgabe an oder hält diese, wenn die 35 Prozent bereits erfüllt sind. Über alle Kaderstufen hinweg beträgt der Frauenanteil Ende 2016 in der Zürcher Stadtverwaltung 37,7 Prozent. Im obersten Kader liegt er mittlerweile bei 24,8 Prozent gegenüber 20,6 Prozent im Jahr 2014, 18,1 Prozent im Jahr 2012 und 16,4 Prozent im Jahr 2010. Auch wenn im obersten Kader einige Departemente die Zielvorgabe noch nicht erreichen, sind hier die deutlichsten Entwicklungen erkennbar.

Stadt Zürich nutzt Einfluss für Lohngleichheit

Für den Stadtrat ist klar, dass die öffentliche Hand bei der Lohngleichheit nach innen und aussen eine Vorbildfunktion hat und ihren Einfluss nutzen muss. Deshalb nimmt die Stadt Zürich ihre Verantwortung als Auftraggeberin wahr: Unternehmen, die im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens einen Zuschlag von der Stadt Zürich erhalten, bestätigen mit der Teilnahme am Beschaffungsverfahren und der Unterzeichnung eines Selbstdeklarationsblatts, dass sie die verfassungsmässige Lohngleichheit einhalten und dies von der Stadt Zürich überprüft werden kann. Im Rahmen des Pilotprojekts «Überprüfung der Lohngleichheit im Einflussbereich der Stadt Zürich» finden solche Überprüfungen bei auftragnehmenden Unternehmen mittels Stichproben über das ganze Jahr 2017 hinweg statt. Die externe Evaluation des Pilotprojekts dient als Grundlage für die Weiterarbeit. 2018 ist dazu eine Tagung geplant.

Auch in ihrer Rolle als Arbeitgeberin geht die Stadt Zürich voran und führt derzeit eine interne Lohnvergleichsanalyse durch. Das Ergebnis wird im Lauf des Jahres 2017 bekannt.

Die Stadtverwaltung als gleichstellungsfreundliche Arbeitgeberin

Bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie machte die Stadtverwaltung in den letzten zwei Jahren Fortschritte, wie der Zwischenbericht der Fachstelle für Gleichstellung zeigt. Immer mehr Dienstabteilungen ermöglichen ihren Mitarbeitenden Teilzeitarbeit, Home Office oder ein Job-Sharing – auch auf Kaderstufe.

Auch in weiteren Handlungsschwerpunkten geht es vorwärts. Mit dem Gleichstellungsplan intensivierte die Stadt Zürich ihre Bemühungen gegen sexistische und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: So geht Mitte 2017 ein niederschwelliges Informations- und Beratungsportal online, das sich an Betroffene richtet. Es wurde von der Fachstelle für Gleichstellung mitentwickelt. Mit Weiterbildungen für Führungskräfte oder HR-Verantwortliche stärkte die Fachstelle darüber hinaus die verschiedenen städtischen Akteurinnen und Akteure in ihren Aufgaben und Rollen bei der Prävention und Intervention. Diese Weiterbildungsangebote werden auch von nicht-städtischen Stellen genutzt.

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