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Weniger leere Büroflächen, mehr leere Verkaufsflächen

Medienmitteilung

Am 1. Juni 2017 standen in der Stadt Zürich 243 000 Quadratmeter Nutzfläche leer, minim mehr als im Vorjahr. Grösstenteils handelt es sich um Büroflächen. Im Gegensatz zu den übrigen Nutzflächen war bei den Büroflächen ein Rückgang der Leerstände zu beobachten. Die Büroleerflächenziffer sank gegenüber dem Vorjahr um 0,26 Prozentpunkte auf 2,29 Prozent.

23. Oktober 2017

Von den 243 000 Quadratmetern Nutzfläche, die per 1. Juni 2017 in Zürich leer standen und zur Vermietung oder zum Verkauf ausgeschrieben waren, fielen 174 000 Quadratmeter in die Kategorie Büro / Praxis. Ein Jahr zuvor waren es noch 237 000 Quadratmeter Nutzfläche – davon 193 000 m2 Büro / Praxis. Während also weniger leere Büroflächen als im Vorjahr zu verzeichnen waren, standen über alle Nutzungskategorien hinweg etwas mehr Nutzflächen leer. Bei den Verkaufsflächen war die Zunahme mit einem Plus von 7000 Quadratmetern bemerkenswert.

Mehr leere Bürofläche in Seebach

Deutliche Veränderungen gab es in der geografischen Verteilung der leeren Büroflächen. Während die meisten Stadtquartiere analog zur gesamtstädtischen Entwicklung sinkende Büroleerstände verzeichneten, war in Seebach ein deutlicher Anstieg zu beobachten. Nachdem die Büroleerfläche dort um 11 000 auf 45 000 Quadratmeter angestiegen ist, befindet sich heute stadtweit jeder vierte ausgeschriebene Quadratmeter Bürofläche in Seebach. Im Gegenzug wurde besonders in Altstetten, Escher Wyss, Alt-Wiedikon und Oerlikon deutlich weniger Leerfläche gezählt als im Vorjahr.

Leerflächenzählung als städtische Spezialität

Die Leerflächenzählung wurde 1995 durch Statistik Stadt Zürich eingeführt. Sie existiert auf Bundesebene nicht. Befragt werden sämtliche Eigentümer und Verwaltungen von Gebäuden mit Nutzflächen von 500 Quadratmetern und mehr. Als Quelle dient das von Statistik Stadt Zürich geführte Gebäuderegister (GWZ). Als leer stehend gelten Nutzflächen, die am 1. Juni des Berichtsjahres zur Dauermiete (von mindestens drei Monaten) oder zum Verkauf ausgeschrieben waren, die sofort benutzbar waren, auch wenn der Verwendungszweck der Fläche noch nicht oder nur zum Teil bestimmt war die nicht belegt waren. Nicht als leer gelten Nutzflächen in Abbruch- oder Umbauobjekten und in noch im Bau befindlichen Gebäuden.