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Aktive Wohnpolitik mit neuen und optimierten Instrumenten

Medienmitteilung

Der Stadtrat will den in der Gemeindeordnung verankerten wohnpolitischen Auftrag des Drittelsziels für gemeinnützige Wohnungen mit Kostenmiete aktiv und wirkungsvoll umsetzen. Er macht sich weiterhin stark für den Ausbau des Angebots an subventionierten Wohnungen. Dafür setzt er auch in dieser Legislatur einen Strategie-Schwerpunkt mit konkreten Umsetzungsprojekten.

19. Dezember 2018

Grundlage für die aktive Wohnpolitik des Stadtrats bilden der in der Gemeindeordnung verankerte Auftrag, die Zahl der Wohnungen im Eigentum von gemeinnützigen Wohnbauträgerschaften zu erhöhen, und das darauf abgestimmte Programm Wohnen des Stadtrats (STRB Nr. 778/2017).

Mit dem Strategie-Schwerpunkt (SSP) «Wohnpolitik: Neue und optimierte Instrumente» bekräftigt der Stadtrat die Wichtigkeit einer aktiven Wohnpolitik in der Stadt Zürich. Der Strategie-Schwerpunkt bündelt konkrete Umsetzungsprojekte, mit denen der Stadtrat die übergeordneten Ziele erreichen will.

  • Es gibt eine grosse und historisch gewachsene Fülle an kommunalen rechtlichen Grundlagen für die Wohnbauförderung. Ziele und Instrumente der städtischen Wohnpolitik sollen mit einem systematischen Rahmenerlass optimiert, vereinfacht und aktualisiert werden.
  • Zur direkten finanziellen Förderung von Vorhaben des gemeinnützigen Wohnungsbaus soll ein kommunaler Wohnbaufonds eingerichtet werden.
  • Damit die Stadt auf dem Liegenschaftenmarkt handlungsfähig bleibt, soll der Stadtrat erweiterte Erwerbskompetenzen erhalten.
  • Die Erstellung von subventionierten Wohnungen für Haushalte mit tieferen Einkommen soll noch konsequenter gefördert werden.

Darüber hinaus beschäftigt die Stadt die Umsetzung der neuen Verordnung über die Grund­
sätze der Vermietung von städtischen Wohnungen.

Ebenfalls Teil des Strategie-Schwerpunktes ist die Einführung eines Mindestanteils an preisgünstigen Wohnungen in der Nutzungsplanung gemäss Planungs- und Baugesetz. Diesen Fokus hat der Stadtrat bereits 2016 gesetzt. Er konnte aber nicht umgesetzt werden, da das Gesetz noch nicht rechtskräftig ist. Ausstehend ist der Entscheid des Kantonsrats.