Global Navigation

Neues Reglement für Bestattungen und Friedhöfe

Medienmitteilung

Mit dem neuen Reglement setzt der Stadtrat die Vorgaben der totalrevidierten Bestattungsverordnung des Kantons um. Der Neuerlass kommt mit weniger Regulierungen aus. Zwei inhaltliche Neuerungen sind Grabstellen für Musliminnen und Muslime, deren Wohngemeinden eine Vereinbarung mit der Stadt Zürich haben, und eine klare Regelung für die Wiederverwendung von Metall, das bei der Kremation zurückbleibt.

20. Juni 2018

Der Kanton Zürich hat seine Bestattungsverordnung einer Totalrevision unterzogen. Daraus ergaben sich für die städtische Verordnung aus dem Jahr 1971 zahlreiche Änderungen. Die Stadt setzt die kantonalen Vorgaben mit dem Neuerlass des Reglements über das Bestattungswesen und die Friedhöfe auf kommunaler Stufe um. Das neue städtische Reglement übernimmt die Struktur der kantonalen Verordnung und regelt nur noch, was nicht bereits auf kantonaler Stufe geregelt ist. Das neue Reglement umfasst deshalb weniger Regulierungen und trägt zur Verminderung der Regulierungsdichte bei.

Inhaltlich übernimmt das neue Reglement die bewährte städtische Bestattungspraxis und bringt zwei Neuerungen. Neu können sich auch Musliminnen und Muslime in Zürich bestatten lassen, die zu Lebzeiten ausserhalb der Stadt gewohnt haben. Voraussetzung ist, dass deren Wohngemeinde eine entsprechende Vereinbarung mit der Stadt Zürich hat und die vollen Kosten übernommen werden. Ebenfalls neu ist die klare Regelung für die Wiederverwendung von Metall, das bei der Kremation zurückbleibt. Dadurch kann die ökologische Belastung des Bodens durch die Metalle reduziert werden. Entscheidend für die Wiederverwendung ist der Wunsch der verstorbenen Person oder der Angehörigen. Wenn eine ausdrückliche Zustimmung vorliegt, werden medizinische Implantate und Edelmetalle nach der Kremation der Asche entnommen und wiederverwertet. Der Erlös fliesst in die Stadtkasse. Ohne ausdrückliches Einverständnis bleiben die Edelmetalle in der Asche.

Die unentgeltliche Bestattung für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Zürich bleibt auch mit dem neuen Reglement gewährleistet. Die neuen kommunalen Bestimmungen treten am 1. September 2018 in Kraft.

Weitere Informationen