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Fünf neue Traulokale in der Stadt Zürich

Medienmitteilung

Das Zivilstandsamt der Stadt Zürich hat ab April 2020 fünf zusätzliche Traulokale im Angebot: das Dolder Grand, das Widder Hotel, den Papiersaal im Sihlcity, das Clouds im Prime Tower und den Bogen F bei den Viaduktbögen. Die Trauungen in den neuen Lokalen finden am Freitag und am Samstag statt, da an diesen Tagen die grösste Nachfrage besteht.

18. Dezember 2019

Rund 2500 Paare haben sich im Jahr 2018 in der Stadt Zürich getraut. Die überwiegende Mehrheit davon heiratete im Trauzimmer des Stadthauses. Zusätzlich bietet die Stadt Zürich bereits seit 2009 weitere Traulokale an: das Zunfthaus zur Waag, die Weinschenke des Hotels Hirschen und die Masoala-Halle im Zoo Zürich. Neu wird das Angebot durch fünf weitere Traulokale ergänzt. Die Angebotsergänzung wurde vom Stadtrat im September 2019 beschlossen und in der Zwischenzeit von der kantonalen Aufsichtsbehörde bewilligt. Paare können sich in Zürich ab April 2020 auch im Dolder Grand, im Widder Hotel, im Papiersaal im Sihlcity, im Clouds im Prime Tower und im Bogen F bei den Viaduktbögen trauen lassen. Die neuen Lokalitäten bieten zusätzliche Trautermine an den stark nachgefragten Freitagen und Samstagen an. Termine können unter www.stadt-zuerich.ch/traulokale reserviert werden. Auf dieser Webseite sind alle Informationen zu den neuen Lokalen zu finden. 

Stadt trägt Bedürfnissen der Hochzeitspaare Rechnung

Mit den neuen Traulokalen sowie einer Anpassung der Trauformen und Trauzeiten richtet das Zivilstandsamt sein Angebot noch stärker auf die Bedürfnisse der Zürcher Hochzeitspaare aus. In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Trauterminen an Freitagen und Samstagen gestiegen. Zudem hat die Bedeutung der zivilen Trauung in den letzten Jahren zugenommen: Eine individuelle Gestaltung der Zeremonie ist vielen Paaren wichtig. 

Mit der Ergänzung des Traulokal-Angebots nimmt die Stadt – innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten – auch das Anliegen eines durch den Gemeinderat überwiesenen Postulats auf (GR Nr. 2018/63).

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