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Lohngleichheit: Stichproben bei Auftragsvergabe werden weitergeführt

Medienmitteilung

Im Rahmen eines Pilotprojekts überprüfte die Stadt Zürich stichprobenartig die Einhaltung der Lohngleichheit im Beschaffungswesen und bei den Leistungsvereinbarungen. Die Ergebnisse sind erfreulich: Die meisten kontrollierten Unternehmen und Organisationen beurteilen die Überprüfungen als sinnvoll und den Aufwand als angemessen. Die Zufallsstichproben werden weitergeführt.

6. Februar 2019

Im Rahmen des Gleichstellungsplans 2014–2018 setzte sich die Stadt Zürich das Ziel, ihr Engagement für gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit zu verstärken. Die Stadt bekräftigte diesen Entscheid mit der Unterzeichnung der Charta «Lohngleichheit im öffentlichen Sektor» im Jahr 2016. In einem ersten Schritt überprüfte die Stadt die Lohngleichheit bei den eigenen Mitarbeitenden: Die Lohnungleichheit beträgt vergleichsweise erfreulich tiefe 0,6 Prozent zu Ungunsten der Frauen. Die stadtinterne Lohngerechtigkeit soll 2020 erneut überprüft werden.

Einhaltung der Lohngleichheit ist Pflicht

In einem zweiten Schritt kontrollierte die Stadt Zürich in einem dreijährigen Pilotprojekt mit Zufallsstichproben die Einhaltung der Lohngleichheit bei Unternehmen, die an den öffentlichen Beschaffungen der Stadt partizipieren, sowie bei Unternehmen und Organisationen, die eine Leistungsvereinbarung mit ihr haben. All diese Unternehmen bestätigen im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens mittels Selbstdeklaration, dass sie die verfassungsmässige Lohngleichheit einhalten, wie sie die Bundesverfassung und die Submissionsverordnung des Kantons Zürich vorsieht. Die Federführung des Pilotprojekts lag bei der Fachstelle für Gleichstellung. Beteiligt waren Dienstabteilungen des Präsidialdepartements, des Finanzdepartements, des Sicherheitsdepartements, des Hochbaudepartements und des Sozialdepartements. Die Überprüfungen wurden von unabhängigen externen Fachpersonen durchgeführt.

Stichprobe über dem Durchschnitt

Von den zwanzig in der Pilotphase kontrollierten Unternehmen und Organisationen hielten 19 die im Beschaffungs- und Leistungsvereinbarungswesen gültigen Lohngleichheits-Kriterien ein. Die Überprüfungen erfolgten mit vom Bund zur Verfügung gestellten Standard-Analysemethoden. Wurde eine Lohndiskriminierung festgestellt, war innerhalb einer festgesetzten Frist nachzuweisen, dass der Grundsatz «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» eingehalten wird. Erfahrungswerte aus anderen öffentlichen Verwaltungen zeigen: Durchschnittlich zeigt sich bei jedem zehnten Unternehmen eine systematische Lohndiskriminierung.

Zufallsstichproben werden weitergeführt

Im Rahmen einer durch ein externes Unternehmen durchgeführten Evaluation wurden alle am Pilotprojekt Beteiligten befragt. Den Stadtrat interessierten insbesondere die Einschätzungen und Erfahrungen der kontrollierten Unternehmen und Organisationen. Die meisten von ihnen erachteten die Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit als sinnvoll. Mehr als die Hälfte sahen ihren Aufwand als angemessen an, 2 empfanden diesen als unangemessen; 15 von 17 bewerteten die mit dem Prüfprozess gemachten Erfahrungen tendenziell positiv.

Aufgrund der positiven Resultate wird die Stadt die Stichproben bei der Auftragsvergabe weiterführen. Verantwortlich für das Controlling ist weiterhin die Fachstelle für Gleichstellung. Pro Jahr werden zwölf Zufallsstichproben durchgeführt. Nach vier Jahren wird erneut Bilanz gezogen.