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Haltung des Stadtrats zur Rosengarten-Vorlage

Medienmitteilung

Am 9. Februar 2020 stimmen die Stimmberechtigten des Kantons Zürich über das Projekt Rosengartentram und Rosengartentunnel ab. Unter Abwägung aller Vor- und Nachteile stimmt der Stadtrat der Vorlage zu.

13. November 2019

Die Führung einer stark benutzten Strassenverkehrsachse mitten durch das Wohnquartier Wipkingen stellt seit ihrer Eröffnung 1972 eine grosse Belastung für die Bevölkerung dar. Ein Konsens, wie eine Verbesserung zu erzielen wäre, konnte nicht erreicht werden. Nach zahlreichen gescheiterten Versuchen nahm der Kanton ab 2003 die Planung für eine Tunnellösung an die Hand.

Der Stadtrat stellte 2011 mehrere Bedingungen für die Realisierung einer solchen Lösung, die vom Kanton mit dem vorliegenden Projekt erfüllt werden. Sie bringen klare Vorteile für die Stadt:

  • Realisierung von zwei wichtigen Tramverbindungen
  • Befreiung des Quartiers von übermässigem Lärm
  • Zusammenführung der zerschnittenen Wohnquartiere (bessere Querverbindungen für Wipkingen)

Zudem war dem Stadtrat wichtig, dass die Verkehrsmenge auf das heutige Niveau von 56 000 Fahrzeugen pro Tag beschränkt wird (GR Nr. 2019/228). In der Folge wurde das Projekt unter Führung des Kantons ab 2011 gemeinsam erarbeitet.

Es gilt aber festzuhalten, dass ein Projekt dieser Grösse und Ausrichtung auch einige Nachteile für die Stadt mit sich bringt:

  • Bauliche Eingriffe für die Tunnelportale und Abbruch von Wohnraum
  • Belastung des Quartiers durch Bauarbeiten und Umleitungsverkehr während gewisser Bauphasen.

Zudem bringt der Tunnel trotz hohen Investitionskosten – abgesehen vom massgeblichen Ausbau des öffentlichen Verkehrs, der den künftigen Mehrverkehr aufnimmt – keinen nennenswerten Mehrwert zur Erreichung der Klimaziele, da die Menge des motorisierten Individualverkehrs nicht abnimmt.

Unter Abwägung aller Vor- und Nachteile stimmt der Stadtrat der Vorlage zu. Er wird sich nicht aktiv im Abstimmungskampf engagieren.

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