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Trotz Coronavirus-Einschränkungen: Stadt zahlt Beiträge an subventionierte Trägerschaften weiter

Medienmitteilung

Viele von der Stadt subventionierte Trägerschaften – zum Beispiel in den Bereichen Kultur, Sport, Soziales, Bildung oder Wirtschaftsförderung – sind durch die Coronavirus-Massnahmen hart getroffen. Auch wenn sie ihre Angebote zurzeit nur eingeschränkt aufrechterhalten können, zahlt die Stadt Zürich ihre Beiträge grundsätzlich ungekürzt weiter. Der Stadtrat hat dafür Bedingungen festgelegt.

29. April 2020

Die Stadt Zürich subventioniert mehrere hundert Trägerschaften mit wiederkehrenden Beiträgen. Es sind dies Betriebe mit einer Mitarbeitendenzahl von mehreren hundert Personen, aber auch Vereine, die ehrenamtlich geführt werden, sowie Kleinstorganisationen von ein bis zwei Personen. Diese Beitragsempfängerinnen und -empfänger erbringen wertvolle Leistungen für die Stadt, und dies in unterschiedlichsten Bereichen: zum Beispiel in der Kultur, im Sport, bei der Integration, in der Wirtschaftsförderung oder der Bildung.

Viele der subventionierten Trägerschaften sind aktuell hart durch die Coronavirus-Massnahmen des Bundes getroffen – insbesondere durch das Verbot von öffentlichen und privaten Veranstaltungen, die Schliessung von öffentlich zugänglichen Einrichtungen für das Publikum und das Verbot von Präsenzveranstaltungen an Ausbildungsstätten. Die meisten können ihre Angebote nur in veränderter oder sehr reduzierter Form aufrechterhalten. So sind viele Kultur-Institutionen zurzeit in erster Linie auf Online-Kanälen präsent. Bibliotheken konzentrieren ihr Angebot auf Online-Services für die Ausleihe elektronischer Medien. Und viele Beratungsstellen, etwa im Sozial- und Integrationsbereich, haben auf E-Mail- und Telefonberatung umgestellt und müssen auf Gruppenangebote verzichten.

Stadt definiert Grundsätze für Weiterzahlung der Subventionen

Das wirtschaftliche Überleben subventionierter Trägerschaften und die Weiterführung ihrer Leistungen nach den Coronavirus-Einschränkungen sind für die Stadt Zürich von sehr grosser Bedeutung. Die Stadt richtet ihre Subventionen deshalb grundsätzlich weiterhin ungekürzt aus. Der Stadtrat hat für diese weitere Auszahlung der Gelder Grundsätze verabschiedet, die in der Einzelfallprüfung zur Anwendung kommen und soweit möglich eine einheitliche Handhabung sicherstellen sollen.

Die Grundsätze sehen insbesondere vor, dass die Trägerschaften den wirtschaftlichen Schaden nach ihren Möglichkeiten begrenzen müssen, und sie nach Abschluss des Geschäftsjahres mit den zusätzlichen Unterstützungsleistungen von Bund, Kanton und Gemeinde grundsätzlich keinen Gewinn erzielen dürfen. Sie halten zudem fest, dass die Subventionsempfangenden Möglichkeiten prüfen müssen, ihrem Grundauftrag trotz der gegenwärtigen Einschränkungen auf alternative Art und Weise nachzukommen – zum Beispiel durch Umstellung auf Online-Services.

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