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Neuer Subventionsvertrag mit der Tonhalle-Gesellschaft Zürich AG

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, den Subventionsvertrag zwischen der Stadt Zürich und der neu gegründeten Tonhalle-Gesellschaft Zürich AG auf den Zeitpunkt nach Durchführung der Kapitalerhöhung zu genehmigen. Für die Übergangsphase hat der Stadtrat die Änderung der Statuten des Vereins Tonhalle-Gesellschaft Zürich genehmigt.

19. August 2020

Das Tonhalle-Orchester Zürich ist eines der wichtigsten Sinfonieorchester Europas. Die Tonhalle-Gesellschaft Zürich ist die Trägerin des Tonhalle-Orchesters Zürich. Die finanzielle Situation der Tonhalle-Gesellschaft Zürich erfordert eine rasche und substantielle Verbesserung. Der Verein hat deshalb beschlossen, die Rechtsform der Tonhalle-Gesellschaft Zürich von einem Verein zu einer Aktiengesellschaft zu ändern. Damit kann eine Kapitalerhöhung erfolgen, um dem Orchester eine finanziell gesicherte Zukunft zu ermöglichen. Dieser Schritt wurde auch im Kulturleitbild 2020–2023 der Stadt Zürich, veröffentlicht im Juni 2019, angekündigt.

Totalrevision des Subventionsvertrags übernimmt bisherige Inhalte

Die Rechtsformänderung der Tonhalle-Gesellschaft Zürich hat die Stadt Zürich veranlasst, eine Totalrevision des Subventionsvertrags vorzunehmen. Der neue Subventionsvertrag ersetzt den bisherigen Vertrag zwischen der Stadt Zürich und dem Verein Tonhalle-Gesellschaft Zürich vom 2. März 1988. Die zentralen Inhalte des bisherigen Subventionsvertrags – sein Zweck, die Unterstützung des Zürcher Sinfonieorchesters (Tonhalle-Orchester Zürich), und der Subventionsbeitrag von jährlich 19 781 648 Franken (Stand 2020) – bleiben im neuen Subventionsvertrag gleich. Der neue Subventionsvertrag weist eine kohärente Struktur und Systematik auf, berücksichtigt die geltenden Schwerpunkte und Anforderungen der Stadt Zürich an die Subventionsverhältnisse im Kulturbereich und ist an die neue Rechtsform der Tonhalle-Gesellschaft Zürich angepasst.

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, den neuen Subventionsvertrag zwischen der Stadt Zürich und der neu gegründeten Tonhalle-Gesellschaft Zürich AG auf den Zeitpunkt nach Durchführung der Kapitalerhöhung zu genehmigen. Falls der Gemeinderat zustimmt, möchte sich die Stadt Zürich an der Tonhalle-Gesellschaft Zürich AG beteiligen, um ihre heutige Mitgliedschaft im Verein in der neuen Organisationform fortzuführen und um ihre Verbundenheit mit dem Sinfonieorchester zu unterstreichen. Vorgesehen ist ein Erwerb von 2500 Namensaktien à nominal 100 Franken, also gesamthaft zu 250 000 Franken.

Statutenänderung für Übergangsphase

Damit die Beiträge auch in der Übergangsphase, bis der Subventionsvertrag vom Gemeinderat genehmigt ist, an die Tonhalle-Gesellschaft Zürich ausgerichtet werden können, müssen die Statuten des Vereins angepasst werden. Der Stadtrat hat die Änderung der Statuten des Vereins Tonhalle-Gesellschaft Zürich in eigener Kompetenz genehmigt. Sie garantieren die korrekte Führung des Vereins sowie die Aufsicht über die zweckmässige Verwendung der Subventionsgelder.

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