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Arbeitsstipendien zur Unterstützung freischaffender Künstlerinnen und Künstler während der Corona-Pandemie

Medienmitteilung

Die Stadt Zürich lanciert das neue, befristete Förderinstrument «Arbeitsstipendium Covid-19». Damit gibt sie freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit, an künstlerischen Vorhaben weiterzuarbeiten – trotz der geltenden Einschränkungen im Zusammenhang mit den Massnahmen zur Pandemie-Eindämmung.

18. Dezember 2020

Der Kulturbereich ist durch die Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus über längere Zeit in aussergewöhnlichem Mass betroffen. Viele freischaffende Künstlerinnen und Künstler sind in ihrer beruflichen Existenz gefährdet. Die Stadt Zürich unterstützt den Kulturbereich in der Corona-Pandemie im Jahr 2021 mit zusätzlichen 10 Millionen Franken; der Gemeinderat hat dem entsprechenden Budgetantrag zugestimmt. Mit diesen Mitteln beteiligt sich die Stadt – wie bereits 2020 – an der vom Kanton ausgerichteten Ausfallentschädigung für städtisch subventionierte Kulturinstitutionen. Neu werden mit einem Viertel der zusätzlichen Mittel (2,5 Millionen Franken) freischaffende Künstlerinnen und Künstler unterstützt.

Ausschreibung für mehr als 200 Stipendien läuft ab sofort

Dazu lanciert die Stadt Zürich ein neues, auf das Jahr 2021 befristetes Förderinstrument: Professionelle, freischaffende Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz in der Stadt Zürich können sich ab sofort für ein Arbeitsstipendium bewerben. Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, die in einem künstlerischen Bereich tätig sind, der von der Dienstabteilung Kultur gefördert wird. Die Arbeitsstipendien leisten einen Beitrag an die Lebenshaltungskosten der Künstlerinnen und Künstler, damit sie die Möglichkeit haben, trotz der aktuell geltenden Einschränkungen an ihren künstlerischen Vorhaben weiterzuarbeiten. Die Höhe eines Arbeitsstipendiums beträgt monatlich 2000 Franken für einen Zeitraum von 3 bis 6 Monaten. Pro Person kann ein Betrag von maximal 12 000 Franken vergeben werden. Selbst bei Ausschöpfung dieses Maximalbeitrags pro Person können im Rahmen des vorgesehenen Budgets mehr als 200 Arbeitsstipendien vergeben werden. Die Eingabefrist läuft bis zum 22. Januar 2021.

Sämtliche Informationen zur Gesuchseingabe finden sich auf der Webseite.

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