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Rund 900 Heiratspaare erhalten Gebühren teilweise zurück

Medienmitteilung

Das Zivilstandsamt der Stadt Zürich hat für einen Teil der seit April 2019 durchgeführten Trauungen irrtümlich eine zu hohe Gebühr verrechnet. Betroffen sind Paare, die im Stadthaus geheiratet und sich dabei für eine längere und festlichere Form der Trauung entschieden haben. Sie werden brieflich benachrichtigt und erhalten die zu viel bezahlten Gebühren zurück.

29. Januar 2020

Seit April 2019 bietet das Zivilstandsamt der Stadt Zürich für Trauungen im Stadthaus zwei Varianten an: eine Kurztrauung, die sich auf den amtlichen Teil beschränkt, und eine festlicher gestaltete Trauung, bei der das Trauzimmer dem Heiratspaar und seinen Gästen länger zur Verfügung steht. Für diesen ab damals neuen und zusätzlichen Service verrechnete das Zivilstandsamt bis anhin einen Gebührenzuschlag von 75 Franken oder – bei Trauungen am Samstag – 150 Franken.

Eine interne juristische Überprüfung hat nun ergeben, dass diesem Gebührenzuschlag die gesetzliche Grundlage fehlt. Das Zivilstandsamt wird deshalb den rund 900 Paaren, die nach dem 1. April 2019 das entsprechende Trauangebot im Zürcher Stadthaus in Anspruch genommen haben, die zu viel geleisteten Gebühren zurückerstatten. Die betroffenen Paare werden in diesen Tagen brieflich benachrichtigt.

Das Zivilstandsamt entschuldigt sich bei den betroffenen Kundinnen und Kunden für den Fehler.

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